Wer viel trinkt und nicht Auto fährt, riskiert trotzdem seinen Führerschein. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied so. In dem Fall hatte ein Mann mit drei Promille randaliert, er sollte danach ein medizinisch-psychologisches Gutachten beibringen. Das machte er aber nicht und die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen. Und die Klage dagegen blieb ohne Erfolg.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über die Begründung der Richter:
O-Ton: Es ist davon auszugehen, dass jemand, der 3,0 Promille im Blut hat, auch Alkohol gewöhnt ist und häufig alkoholauffällig wird und die Gefahr ist, dass er auch im alkoholosierten Zustand Auto fährt. – Länge 13 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de
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