Wenn ein Wohnungseigentümer seinem Mieter die Kündigung wegen Eigenbedarf schickt und dies nicht den Tatsachen entspricht, dann steht dem Mieter grundsätzlich Schadensersatz zu. Wenn beide Seiten aber einen Vergleich schließen, kommt es darauf an, ob so ein „Schlussstrich“ unter das Mietverhältnis gezogen werden sollte. Der Eigenbedarf spielt dann keine so wichtige Rolle mehr, so das Amtsgericht München.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wenn man die ganze Zeit den Eigenbedarf bestritten hat und hat die Vergleichsverhandlungen geführt mit dem Ziel, endlich einen Schlussstrich unter das Ganze zu setzen, d.h. in dem Streit, ob überhaupt Eigenbedarf vorliegt oder nicht, dann kriegt er keinen Schadensersatz mehr. Man wollte ja den ganzen Streit abschließen mit der Zahlung und dem Verzicht auf die Schönheitsreparaturen. Deshalb liegt hier kein Zusammenhang vor und deshalb bekommt er auch nichts weiter außer diesem Umzugszuschuss. – Länge 27 sec.
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Magazin: Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
Wenn ein Wohnungseigentümer seinem Mieter die Kündigung wegen Eigenbedarf schickt und dies nicht den Tatsachen entspricht, dann steht dem Mieter grundsätzlich Schadensersatz zu. Wenn beide Seiten aber einen Vergleich schließen, kommt es darauf an, ob so ein „Schlussstrich“ unter das Mietverhältnis gezogen werden sollte. Der Eigenbedarf spielt dann keine so wichtige Rolle mehr. Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
Der Rechtstreit zog sich über Jahre – es ging um eine Einzimmerwohnung in München. Ein Mieter bekam die Kündigung, wegen Eigenbedarf. Doch der Mieter zweifelte dies an. Wenn dem nicht so sei, stehe ihm ein Schadensersatz zu. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft erklärt die Hintergründe:
O-Ton: Der Schaden liegt ja auf der Hand. Das sind die Umzugskosten, das ist möglicherweise auch ein bisschen mehr Miete. Zumindest aber das, was die Umzugsfirma bekommen hat oder der eigene Aufwand, wenn ich selber die Möbel getragen habe. – Länge 10 sec.
Doch dazu kam es nicht: Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich. Mieter zieht aus und bekommt eine Umzugskostenbeihilfe von mehr als 2.000 Euro, der Vermieter verzichtet auf Schönheitsreparaturen. So weit, so gut.
O-Ton: SFX
Der Mieter zog fristgerecht aus – und der Vermieter nutzte die Wohnung nicht selbst. Als der Mieter davon Wind bekam, wollte er Schadensersatz. Mehr als 4.000 Euro.
O-Ton: Wenn man die ganze Zeit den Eigenbedarf bestritten hat und hat die Vergleichsverhandlungen geführt mit dem Ziel, endlich einen Schlussstrich unter das Ganze zu setzen, d.h. in dem Streit, ob überhaupt Eigenbedarf vorliegt oder nicht, dann kriegt er keinen Schadensersatz mehr. Man wollte ja den ganzen Streit abschließen mit der Zahlung und dem Verzicht auf die Schönheitsreparaturen. Deshalb liegt hier kein Zusammenhang vor und deshalb bekommt er auch nichts weiter außer diesem Umzugszuschuss. – Länge 27 sec.
Allerdings: Unter bestimmten Voraussetzungen hätte die Entscheidung auch anders fallen können, sagt Swen Walentowski:
O-Ton: Wenn jetzt nur gewesen wäre: „Ich ziehe Sozialklausel und wir wollen verhandeln, wann ich ausziehe und mache einen Vergleich“ und dann liegt der Eigenbedarf nicht vor – dann könnte er noch Schadensersatz verlangen. Aber in dem Fall sollte ein Schlussstrich gezogen werden. Und deshalb: Der Streit ist beendet durch den Vergleich und deshalb gibt es am Ende nichts mehr. – Länge 16 sec.
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