Anrufe von Meinungsforschungsinstituten muss man nicht hinnehmen. Das gilt auch dann, wenn man zuvor Kunde des Unternehmens war, das die Umfrage beauftragt hat. So entschied das Landgericht Köln.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Werbeanrufe, in die man nicht eingewilligt hat, sind gar nicht zulässig. D.h. Man kann rechtlich dagegen vorgehen. Machen natürlich viele nicht. Aber eigentlich kann man das Gespräch sofort beenden und sagen: Wenn Ihr mich noch mal anruft, dann kriegt Ihr eine Klage an den Hals. – Länge 15 sec.
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Magazin: Telefonanruf von Meinungsforschungsinstitut kann untersagt werden
Anrufe von Meinungsforschungsinstituten muss man nicht hinnehmen. Das gilt auch dann, wenn man zuvor Kunde des Unternehmens war, das die Umfrage beauftragt hat. Klingt kompliziert? Alles zu dem verbraucherfreundlichen Urteil – jetzt!
Beitrag:
O-Ton: Werbeanrufe, in die man nicht eingewilligt hat, sind gar nicht zulässig. D.h. Man kann rechtlich dagegen vorgehen. Machen natürlich viele nicht. Aber eigentlich kann man das Gespräch sofort beenden und sagen: Wenn Ihr mich noch mal anruft, dann kriegt Ihr eine Klage an den Hals. – Länge 15 sec.
…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: SFX
Und der Verbraucherschutz geht sogar noch weiter: Selbst wenn man Kunde bei einem Unternehmen ist, darf man nämlich nicht ungefragt angeklingelt werden:
O-Ton: Da gilt aber auch: Der Kunde muss einwilligen. Interessant war eine Entscheidung, die das Landgericht Köln zu treffen hatte. Da ging es darum, dass jemand seine Windschutzscheibe hat auswechseln lassen, weil die beschädigt war. Da hat die Werkstatt gesagt: Naja, für alle Fälle wäre es doch gut, wenn wir Ihre Mobilnummer hätten.
O-Ton: SFX
O-Ton: Na gut, das hat er gemacht. Er will ja auch einen Anruf haben, ob es eventuell teurer wird oder wann ist der Wagen fertig. Aber kurz nach dem Scheibentausch erhielt er den Anruf eines Marktforschungsunternehmens. – Länge 12 sec.
Die wollten wissen, ob er mit der Reparatur zufrieden sei. Das ging dem Mann allerdings gewaltig gegen die Hutschnur. Er zog erst den Stecker und dann vor Gericht. Und bekam Recht, sagt Swen Walentowski:
O-Ton: Sie dürfen ihn nicht anrufen. Und zwar ging es hier darum: Ist es eigentlich eine Belästigung oder die Nachfrage nach der Kundenzufriedenheit, ist das eigentlich auch Werbung, wenn ich jetzt Zufriedenheit abfragen will? Und da hat das Gericht sich festgelegt. Der Anruf ist unzumutbar und man wird in einer Weise belästigt, die nicht hinnehmbar ist. – Länge 20 sec.
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Absage.
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