Eigentlich ist Weihnachten ja ein Fest des Friedens und der Freude. Eigentlich! Und trotzdem können Stress und Streit schon auf der betrieblichen Weihnachtsfeier losgehen – wenn der Chef den auf der Feier Anwesenden ein iPad schenkt. Wer nicht da ist, geht leer aus – entschied das Arbeitsgericht Köln.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es klingt ungerecht, aber es war immerhin vor Gericht. Und es hat das Arbeitsgericht Köln beschäftigt. Die haben gesagt: Wenn der Arbeitgeber ein Geschenk machen will und die Leute belohnen will, weil sie zur Weihnachtsfeier kommen, dann sei das etwas Besonderes, etwas Eigenes. – Länge 17 sec
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Magazin: Weihnachtsfeier
Eigentlich ist Weihnachten ja ein Fest des Friedens und der Freude. Eigentlich! Und trotzdem können Stress und Streit schon auf der betrieblichen Weihnachtsfeier losgehen. Auslöser war ein Geschenk des Chefs. Hören Sie mal.
Beitrag:
Da hatte der Chef ein großes Herz – aber nur für die, die auch zur Weihnachtsfeier kamen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es klingt ungerecht, aber es war immerhin vor Gericht. Und es hat das Arbeitsgericht Köln beschäftigt. Die haben gesagt: Wenn der Arbeitgeber ein Geschenk machen will und die Leute belohnen will, weil sie zur Weihnachtsfeier kommen, dann sei das etwas Besonderes, etwas Eigenes. – Länge 17 sec
Aber der Reihe nach: Knecht Rupprecht in Gestalt des Chefs hatte sich nämlich ausgedacht, dass er diejenigen, die zur Weihnachtsfeier kommen, auch dafür belohnen will:
O-Ton: SFX
Also ließ er auf der Weihnachtsfeier die Überraschung aus dem Sack – und jeder der Anwesenden bekam ein iPad mini. Aber eben nur die Anwesenden.
O-Ton: Es waren 75 Mitarbeiter anwesend – und die erhielten auch diesen kleinen Tabletcomputer. – Länge 6 sec.
Der Rest ging leer aus – und einer von ihnen zog vor Gericht. Er musste während der Weihnachtsfeier krank das Bett hüten, da stünde ihm doch auch ein iPad zu. Swen Walentowski:
O-Ton: Außerdem hat er gesagt, das ist ja eine Vergütung. Also steht sie ihm auch zu. Vor allen Dingen dann, wenn er wegen einer Erkrankung nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen kann. – Länge 10 sec.
Doch weder der Weihnachtsmann noch das ganz irdische Gericht ließen sich erweichen. Der Chef habe mit der Überraschung für die Anwesenden das freiwillige Engagement seiner Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit belohnen wollen. Und darum sei das eine Zuwendung eigener Art – und eben nicht für alle. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Absage.
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