Wenn ein Mieter trotz dem Ende des Mietverhältnisses nicht auszieht, darf der Vermieter trotzdem nicht den Strom einfach abstellen. Es bleiben gewisse Mindestpflichten, entschied das Amtsgericht München und gab dem Mieter Recht.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, was mache ich nun, wenn mein Vermieter ähnliche „Wild-West-Methoden“ anwenden will?
O-Ton: Ja, man denkt immer, vor Gericht dauert alles sehr lange, deshalb gibt es den einstweiligen Rechtsschutz, ein Schnellverfahren, ein Eilverfahren. Man geht zu einem Anwalt, das geht auch, wenn man kein Geld hat, auf dem Wege der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe. Der sorgt dann dafür, dass bei dem Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt wird und weist darauf hin, dass es hier eilbedürftig ist und das Gericht schnell entscheiden muss. Weil wenn man während der kalten Jahreszeit keine Heizung hat oder überhaupt keinen Strom – das ist schon eine kalte Entmietung und das ist nicht rechtens. – Länge 30 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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Magazin: Vermieter darf Strom nicht abstellen
Wenn ein Mieter trotz dem Ende des Mietverhältnisses nicht auszieht, darf der Vermieter trotzdem nicht zum Rambo werden. Es bleiben gewisse Mindestpflichten des Vermieters – dazu gehören auch die grundlegenden Versorgungsstandards. Mehr dazu in diesem Fall.
Beitrag.
Wenn zwei sich streiten, muss sich noch lange kein Dritter freuen! In dem Fall hatten Vermieter und Mieter einer Wohnung vor Gericht einen Räumungsvergleich geschlossen. Danach hätte der Mieter bis zu einem bestimmten Datum ausziehen müssen – tat er aber nicht!
O-Ton: SFX
Daraufhin drehte der Vermieter den Strom ab. Im Schnellverfahren sollte der Vermieter per Verfügung verpflichtet werden, die Stromversorgung wieder herzustellen. Der Zähler drehte sich nun wieder und der Vermieter klagte gegen die entsprechende Verfügung.
O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Der Mieter hat Recht! Auch wenn die Wohnung nicht wie vereinbart geräumt war, kann der Vermieter hier nicht Selbstjustiz betreiben. Er kann nicht einfach eine Grundversorgung, die wesentlich ist zum Leben, einfach abstellen. – Länge 14 sec.
…sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Entscheidung des Amtsgerichts München. Und was mache ich nun, wenn mein Vermieter ähnliche „Wild-West-Methoden“ anwenden will?
O-Ton: Ja, man denkt immer, vor Gericht dauert alles sehr lange, deshalb gibt es den einstweiligen Rechtsschutz, ein Schnellverfahren, ein Eilverfahren. Man geht zu einem Anwalt, das geht auch, wenn man kein Geld hat, auf dem Wege der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe. Der sorgt dann dafür, dass bei dem Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt wird und weist darauf hin, dass es hier eilbedürftig ist und das Gericht schnell entscheiden muss. Weil wenn man während der kalten Jahreszeit keine Heizung hat oder überhaupt keinen Strom – das ist schon eine kalte Entmietung und das ist nicht rechtens. – Länge 30 sec.
Fairerweise muss man sagen: Es gibt aber auch Mieter, die dem Wohnungseigentümer die Haare zu Berge stehen lassen. Auch hier sollte man sich professioneller Hilfe bedienen, um sein Recht durchsetzen zu können. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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