O-Ton + Magazin: Vorsicht Rutschgefahr!

 Wer auf einer frisch gewischten Treppe stürzt, kann nicht unbedingt auf Schadensersatz hoffen. So erging es einer Dame vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Sie hätte die Feuchtigkeit gut erkennen können – zumal dort immer zur gleichen Zeit gereinigt wurde.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil der Richter.

O-Ton: Es müsse zwar vor Gefahren gewarnt werden, aber nur vor solchen, die man als sorgfältiger Benutzer nicht erkennen kann. Also versteckte Sachen – ein loser Treppenabsatz oder eine versteckte Bohle. Aber hier sei es so offenkundig gewesen. Übrigens hätte der Mitarbeiterin auch bekannt sein müssen, dass immer zu derselben Zeit gewischt wird. Deshalb hätte sie vorsichtiger sein müssen und bekam auch keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld zugesprochen. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Vorsicht Rutschgefahr!

Anmoderation: Wer auf einer frisch gewischten Treppe stürzt, kann nicht unbedingt auf Schadensersatz hoffen. Das ist die bittere Erkenntnis aus einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Denn: Ist die Feuchtigkeit gut erkennbar, müssen auch keine Hinweisschilder aufgestellt werden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Ein sauberes Büro ist eine feine Sache, ebenso wie eine saubere Treppe, die zu diesem Büro führt. Doch genau dort passierte das Dilemma, erzählt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Eine Mitarbeiterin rutschte auf der Treppe aus. Dies war vorher von einem Reinigungsunternehmen gewischt worden. Das Reinigungsunternehmen hat gesagt: Uns trifft keine Schuld, weil es ist so offenkundig. Die Treppe war feucht und nass, die Frau sei einfach nicht vorsichtig genug gewesen. – Länge 13 sec.

Der Fall beschäftigte erst mehrere Ärzte, danach auch mehrere Gerichte. Denn die Dame hatte sich das Handgelenk gebrochen und auch noch mehrere Prellungen erlitten.

O-Ton: SFX

Summa summarum wollte sie von dem Reinigungsunternehmen Schadensersatz und 10.000 Euro Schmerzensgeld. Aber: Die Firma muss nicht zahlen, entschieden die Richter.

O-Ton: Es müsse zwar vor Gefahren gewarnt werden, aber nur vor solchen, die man als sorgfältiger Benutzer nicht erkennen kann. Also versteckte Sachen – ein loser Treppenabsatz oder eine versteckte Bohle. Aber hier sei es so offenkundig gewesen. Übrigens hätte der Mitarbeiterin auch bekannt sein müssen, dass immer zu derselben Zeit gewischt wird. Deshalb hätte sie vorsichtiger sein müssen und bekam auch keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld zugesprochen. – Länge 22 sec.

In dem Fall musste die Firma auch keine Hinweisschilder aufstellen. Aber, so der Tipp von Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Derjenige, der jetzt wischt oder bohnert und darauf hinweist mit einem Aufsteller, dann ist derjenige auf der richtigen Seite – weil er hat ja davor gewarnt. Das führt manchmal auch dazu, dass die Dinger überall rumstehen, auch wenn gar nicht mehr gewischt wird. – Länge 15 sec.

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Absage.

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