O-Ton + Magazin: Wer haftet bei was?

Oft liest man eine Nachricht über ein Gerichtsurteil und fragt sich: Warum haben die Richter in diesem Schadensfall gerade so entschieden? Der Einzelfall kann ganz besonders sein. Aber: Es gibt häufig auch Entscheidungen, die erwartbar waren.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Ich glaube, in den meisten Fällen geht es um die Quote. Es wird selten so sein, dass einer zu 100 Prozent haftet. Denn meistens liegt es so, dass beide Parteien sich nicht ganz verkehrsordnungsgemäß verhalten haben. Dass einer optimal fährt und der andere einen ganz schweren Fehler begeht, das ist relativ selten. – Länge 19 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Wer haftet bei was?

Oft liest man eine Nachricht über ein Gerichtsurteil und fragt sich: Warum haben die Richter in diesem Schadensfall gerade so entschieden? Der Einzelfall kann ganz besonders sein. Aber: Es gibt häufig auch Entscheidungen, die erwartbar waren. Wir stellen zwei davon vor.

Beitrag:

O-Ton: Ich glaube, in den meisten Fällen geht es um die Quote. Es wird selten so sein, dass einer zu 100 Prozent haftet. Denn meistens liegt es so, dass beide Parteien sich nicht ganz verkehrsordnungsgemäß verhalten haben. Dass einer optimal fährt und der andere einen ganz schweren Fehler begeht, das ist relativ selten. – Länge 19 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein Beispiel: Klassische Situation beim Einparken:

O-Ton: SFX

Es knallte. Und zwar weil ein Autofahrer rückwärts einparkte und dabei einen vorbeifahrenden Wagen touchierte. Klar ist: Eigentlich hätte die Folgende warten müssen. Aber wahrscheinlich hat der Parkende seinen Wagen auch nicht optimal abgestellt. Daher spreche der Anschein dafür, dass beide eine Schuld trifft.

O-Ton: Die Richter haben dann entschieden – ganz salomonisch – dass einerseits derjenige, der rückwärts eingeparkt hat, ein Verschulden trägt. Aber auch die andere, die Überholende, weil sie den Seitenabstand nicht gewahrt hat. – Länge 18 sec.

Ganz anders der Fall, in dem eine Frau aus einer Einfahrt nach links auf eine Straße fuhr. Da war bereits ein Wagen und musste eine Vollbremsung hinlegen.

O-Ton: SFX

Er fuhr mit dem Vorderreifen auf den Bürgersteig. Dabei wurden der vordere Stoßfänger und die beiden rechten Reifen beschädigt. Bettina Bachmann:

O-Ton: Wenn Sie einbiegen von einer Straße aus einer Ausfahrt, dann haben Sie eine noch größere Sorgfaltspflicht, als wenn Sie rückwärts einparken. Wenn Sie einparken, befinden Sie sich ja schon im fließenden Verkehr. Wohin gegen wenn Sie von der Ausfahrt rausfahren, dann müssen Sie wirklich ganz langsam auch vortasten auf die Straße und immer darauf achten, dass Sie keinen gefährden, der bereits im fließenden Verkehr ist. – Länge 23 sec.

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Absage.

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