Gelb an der Ampel heißt Stop! So entschied das Oberlandesgericht Hamm nach einem Unfall zwischen einem linksabbiegenden Lkw und einem Motorradfahrer. Den Mann auf dem Motorrad traf nur deshalb eine Mitschuld, weil er den Laster schlichtweg nicht beachtet hatte.
Aber die Hauptschuld – und die größeren Kosten – blieben bei dem Lkw-Fahrer hängen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
O-Ton: Die Richter haben entschieden, dass der Lkw-Fahrer zu 70 Prozent haftet, der Motorradfahrer zu 30 Prozent. Der Lkw-Fahrer hätte, als die Ampel von grün auf gelb umsprang, sofort halten müssen. Und dabei ist auch unerheblich, ob es ihm durch so eine Bremsung erst gelingt, hinter der Haltelinie der Ampel zum Stillstand zu kommen, Sie müssen halten. Sie dürfen nicht, wenn es von grün auf gelb springt, noch weiter fahren. Also nicht warten, bis es von gelb auf rot springt, bevor Sie bremsen. – Länge 30 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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