Wie viel Geld sollen Musiker verdienen? Meist ist das Verhandlungssache – sowohl bei Hitparadenstars als auch bei Musikern ohne aktuellen Charterfolg. Das Landgericht Coburg entschied im Fall einer Gruppe, die viel bei Dinner-Shows auftrat: Rund vier Euro pro Gast ist okay. Die Gruppe wollte mehr – und unterlag.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil:
O-Ton: Die Richter konnten sich davon überzeugen, dass die Firma, die nicht nur die Agentur der Musiker, sondern auch die Veranstalterin der Dinner-Shows und somit das wirtschaftliche Risiko trug, und natürlich auch Werbung machen musste und daher mehrere Aufwendungen hatte. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum die Musiker75 Prozent als Künstleranteil aus dem Kartenverkauf bekommen sollten. Darüber hinaus musste ja die Agentur die Beiträge für die Künstlersozialversicherung entrichten. – Länge 26 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.
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Magazin: Wie hoch ist das Honorar eines Musikers?
Dass Musiker mit ihrer Kunst viel Geld verdienen können, ist bei den Hitparadenstars wohl unumstritten. Aber bei vielen anderen Künstlern ist das nicht der Fall. Wie hoch soll also ihr Honorar sein? Einen solchen Fall hatte nun das Landgericht Coburg zu entscheiden.
Beitrag:
Dabei ging es um eine Gruppe, die viel bei Dinner-Shows auftrat – und in einem mündlichen Vertrag war festgelegt, dass sich das Honorar aus einem Anteil der verkauften Karten und deren Preis zusammensetzt.
O-Ton: Gestritten wurde dann aber in diesem Fall darum, wie hoch der eigentlich sein soll. Die Künstler haben zwischen 4 Euro und 4,50 Euro pro Gast bekommen. Sie sagte aber, das ist uns viel zu wenig. Die Karten waren teurer und ihnen würde 75 Prozent des Erlöses hiervon zustehen – und deshalb klagten sie knapp 10.000 Euro ein. – Länge 16 sec.
..sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: SFX
O-Ton: Die Richter konnten sich davon überzeugen, dass die Firma, die nicht nur die Agentur der Musiker, sondern auch die Veranstalterin der Dinner-Shows und somit das wirtschaftliche Risiko trug, und natürlich auch Werbung machen musste und daher mehrere Aufwendungen hatte. – Länge 14 sec.
Der Richterspruch war darum eindeutig. Swen Walentowski:
O-Ton: Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum die Musiker75 Prozent als Künstleranteil aus dem Kartenverkauf bekommen sollten. Darüber hinaus musste ja die Agentur die Beiträge
für die Künstlersozialversicherung entrichten. – Länge 12 sec.
Mehr Informationen zu dem Thema – nicht nur für Musiker – unter www.anwaltauskunft.de.
Absage.
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