O-Ton: Pferd schubst Radlerin – Schadensersatz und Schmerzensgeld

Wenn ein Tier einen Unfall verursacht, dann muss der Besitzer dafür haften. Juristen sprechen davon, dass sich die „Tiergefahr“ verwirklicht. In dem Fall, den das Landgericht Koblenz entschied, war eine Radlerin an einem Pferd vorbei gefahren und gestürzt. Sie musste operiert und eine Woche stationär behandelt werden, dafür verlangte sie Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Die Halterin des Pferdes musste zahlen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie stürzen, weil auf einmal ein Pferd auftaucht, dann haftet der Tierhalter. Egal, ob das Pferd Sie berührt oder einfach einfach nur vor Ihnen steht, so dass Sie bremsen müssen. Die Haftung des Tierhalters ist weitgehend, und wenn irgendwie im Raum ist, dass Sie durch das Pferd oder sein Verhalten gestürzt sind, dann haftet der Tierhalter. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de

Download O-Ton