O-Ton: Schadensteilung bei Kollision in Autobahnbaustelle

 Wenn sich beim Überholen in einer Autobahnbaustelle zwei Fahrzeuge streifen, müssen die Halter den Schaden je zur Hälfte übernehmen. Voraussetzung ist, dass keinem der beiden Fahrer die Schuld nachgewiesen werden kann – so wie in dem Fall, den das Oberlandesgericht Oldenburg entschied. Dabei hatten sich ein LKW und PKW gestreift, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Es konnte auch aufgrund eines Sachverständigengutachtens nicht festgestellt werden, wer Schuld hatte an diesem Streifen. Ob der eine über die Linie gefahren ist oder der andere – und deswegen wurde der Schaden 50:50 geteilt. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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