Schon kleinste Bagatellfälle können zur Abmahnung oder gar Kündigung führen. Denn auch wenn Mini-Diebstähle am Arbeitsplatz alltäglich vorkommen und es dabei oft nur um Schäden im Cent-Bereich geht, sind sie keineswegs harmlos.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist jede private Nutzung betrieblicher Ressourcen verboten, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das kann sein, sich am Büffet der Kunden zu bedienen. Das kann eine private Kopie sein. All diese Dinge sind erst einmal nicht mit meiner eigentlichen Tätigkeit, meiner Arbeit, verbunden und dienen einem privaten Zweck. Das darf ich grundsätzlich nicht. Es sei denn, der Arbeitgeber gestattet es oder duldet es. – Länge 22 sec.
Übrigens gehört auch der Strom fürs Laden des privaten Telefons offiziell zu den „No go´s“. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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