Wer beim Schwarzfahren in Bus oder Bahn erwischt wird, muss Geld zahlen– das erfahren zehntausende Deutsche jedes Jahr. Doch kann die sogenannte Beförderungserschleichung noch ganz andere Folgen haben – bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
Auch das erstmalige Schwarzfahren kann schon zu einer Anzeige führen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es ist keine Lappalie. Allerdings kommt es darauf an, ob ich tatsächlich die Fahrt hier erschlichen habe! Ich tue so, als hätte ich einen Fahrausweis, ich habe aber gar keinen dabei. Also gilt in der Regel: Am Bahnsteig erwischt werden, wird ein bisschen schwierig. Man muss schon im Verkehrsmittel erwischt werden, um denjenigen dann auch einen Vorsatz und eine Absicht nachweisen zu können. – Länge 22 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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