Wer im Urlaub von Insekten genervt wird, kann dies nicht unbedingt dem Reiseveranstalter in die Schuhe schieben und als Reisemangel mit Schadensersatzansprüchen deklarieren. So erging es einem Kölner Ehepaar aus Vietnamreise. Die beiden wurden gestochen, vor Gericht bissen sie aber auf Granit.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Kölner Amtsgericht hat gesagt: Strandmücken sind kein Reisemangel, sondern es sind – jetzt muss man genau gucken – „nicht zu verhindernde Naturerscheinungen“, mit denen man rechnen müsse, wenn man in exotische Länder reist. Dem ist nichts hinzuzufügen. – Länge 22 sec.
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