Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt. Es sprach einen Autofahrer vom verhängten Bußgeld wegen Telefonierens am Steuer frei. Der Mann war in seinen Wagen gestiegen und hatte den Motor angelassen. Das Handy verband sich daraufhin mit der Freisprecheinrichtung.
Der Mann hatte sein Telefon zwar am Ohr – nutzte es aber nicht.
Eigentlich ist Telefonieren hinterm Lenkrad seit 2001 verboten, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Es gab eine Reform im Jahr 2013. Und da ist ein Wort dazu gekommen. Und das heißt „muss“. Es muss notwendig sein, das Telefon in der Hand zu halten, um es zu nutzen. Hier war es so: Er hätte das Telefon weglegen können, er hat ja über die Freisprechanlage telefoniert. Da hat das Gericht gesagt: Es war ja keine zwingende Voraussetzung, um das Handy zu nutzen. Das „muss“ war nicht gegeben – hier kommt er um das Bußgeld rum. – Länge 31 sec.
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