Die Haftung für Tierhalter geht sehr weit und umfasst auch Tiere, die an der Leine sind. Stürzt beispielsweise jemand, weil er sich durch das Verhaltens eines Hundes erschrocken hat, muss bei Verletzungen der Tierhalter den Schaden tragen. So entschied das Landgericht Coburg. Dabei hatte ein angeleinter Dackel ein Frau erschreckt – sie stürzte und brach sich einen Lendenwirbel sowie das linke Handgelenk. Behandlungskosten: über 6.500 Euro. Sie wollte nicht zahlen – das Gericht entschied anders.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Zu Recht, wie das Gericht gesagt hat. Grundsätzlich müssen Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden handeln. Das ist ganz wichtig, die Tierhalterhaftung geht sehr weit. Dass Hunde bellen und knurren und sich auf Menschen zu bewegen, sei zwar ein typisches Tierverhalten, aber genau dafür müssen Tierhalter auch haften. – Länge 20 sec.
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