O-Ton: Unterhalt – höherer Selbstbehalt wegen höherer Miete?

Wenn ein Ehepartner nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, zahlt der Verbliebene die Miete allein. Allerdings darf der vereinbarte Unterhalt nicht wegen Mietsteigerungen gekürzt werden, so das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg. In dem Fall hatte sich der Ex-Gatte auch nicht um eine günstigere Wohnung bemüht.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de über den Fall:

O-Ton: Nur weil ich die alte gemeinsame Ehewohnung behalte und jetzt natürlich den Mietanteil meines Ex-Partners, meiner Ex-Partnerin auch übernehmen muss, kann ich das nicht unterhaltsmindernd abziehen und berücksichtigen. Das geht nicht. Oder aber: Ich weise tatsächlich nach, dass ich mich um eine günstigere Wohnung bemüht habe. Wenn das nicht der Fall war, dann kann ich das nicht anrechnen lassen. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen dazu unter anwaltauskunft.de

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