O-Ton: Ehrverletzende Tweets – Twitter muss auch kerngleiche Äußerungen entfernen

Auch in sozialen Medien gilt das Persönlichkeitsrecht. Ehrverletzende und herabwürdigende Tweets sind verboten. Betroffene können von Twitter verlangen, dass nicht nur falsche oder ehrverletzende Tweets über sie gelöscht werden. Auch sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern muss Twitter entfernen, sobald die Plattform von der konkreten Persönlichkeitsrechtsverletzung Kenntnis erlangt.

Die Prüfpflicht bezieht sich also auf den konkreten Sachverhalt, nicht aber auch den einzelnen Tweet, so das Landgericht Frankfurt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft empfiehlt daher:

O-Ton: Ja, man kann sich auf das Urteil berufen. Die Prüfpflicht von Twitter ist erweitert worden. Twitter ist gut beraten, das auch umzusetzen. Am Ende des Tages kann auch Bußgeld von Twitter gefordert werden, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. – Länge 17 sec.

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