Wenn die Räumfahrzeuge die Straßen von Schnee und Eis befreien, ist es höchste Zeit auch für den privaten Winterdienst. Grundsätzlich ist die Räumpflicht in Deutschland nicht einheitlich geregelt, erläutert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Wer es genau wissen will, kann sich bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung über individuellen Regeln zur Räum- und Streupflicht informieren.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Werktags muss man dort gehen können ohne auszurutschen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 Uhr bis 20 Uhr. Und man muss auch breit gehen können, keine schmale Gasse. Man muss da durch kommen. Grundsätzlich trifft die Schneeräumpflicht den Eigentümer. Aber wir kennen viele Fälle, wo er es eben via Hausordnung oder Mietvertrag auf Mieter übertragen hat oder eben auf Drittfirmen. – Länge 23 sec
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