Kommt es an der Einmündung eines Kreisverkehrs zu einem Unfall, spricht vieles dafür, dass der Wartepflichtige den Unfall verursacht hat. So entschied das Landgericht Saarbrücken.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Natürlich hat der im Kreisverkehr Vorfahrt. Aber wenn jemand einfährt – wann ist der ganz eingefahren? Dass er selbst vorfahrtsberechtigt ist? Oder kommt der von hinten einfach nur zu schnell angerauscht und fährt mir dann rein? Wenn aber ein Unfall in der Nähe der Einmündung von der Strasse ist, dann spricht vieles dafür – das nennt man Anscheinsbeweis – dass tatsächlich derjenige, der in den Kreisverkehr eingefahren ist, den Fehler begangen hat und die Vorfahrt missachtet hat. – Länge 22 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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