Wer ein aktuelles Musikstück kostenlos zum Download bereitstellt, muss dem Rechteinhaber Schadensersatz zahlen. Das dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Aber wie hoch ist dieser Schadensersatz? Nach Auffassung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main 200 Euro.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Ursprünglich wollte der Betroffene fiktiven Lizenzschaden. Also man kann ja nicht genau sagen, was passiert ist. Er hat dann gesagt: Das wurde angeboten im Internet und das kann ja jeder erreichen. Das ist ein fiktiver Lizenzschaden von 400 Euro. Also in dem Fall sollte der Betroffene 400 Euro zahlen und Abmahnkosten usw. Aber da hat das Gericht gesagt: Das geht nicht. Mit dieser Entscheidung wurde überzogenen Schadensersatzansprüchen endlich eine Absage erteilt. – Länge 27 sec.
200 Euro also, so das Gericht, sind als fiktiver Lizenzschaden angemessen.
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Magazin: Filesharing
Wer ein aktuelles Musikstück kostenlos zum Download bereitstellt, muss dem Rechteinhaber Schadensersatz zahlen. Das dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Aber wie hoch ist dieser Schadensersatz? Mehr dazu jetzt.
Beitrag:
Ältere erinnern sich noch düster an Kassetten – mit denen wurde auch die Musik mit Freunden getauscht, ebenfalls ohne sich um das Urheberrecht zu kümmern.
O-Ton: SFX
Heute dauert der Tausch nur einen Klick – und findet weltweit statt. Für Rechteinhaber ein denkbar schlechtes Geschäft. Stellt sich die Frage nach dem Schadensersatz – und die hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beantwortet – 200 Euro kostet das. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Ursprünglich wollte der Betroffene fiktiven Lizenzschaden. Also man kann ja nicht genau sagen, was passiert ist. Er hat dann gesagt: Das wurde angeboten im Internet und das kann ja jeder erreichen. Das ist ein fiktiver Lizenzschaden von 400 Euro. Also in dem Fall sollte der Betroffene 400 Euro zahlen und Abmahnkosten usw. Aber da hat das Gericht gesagt: Das geht nicht. Mit dieser Entscheidung wurde überzogenen Schadensersatzansprüchen endlich eine Absage erteilt. – Länge 27 sec.
200 Euro also, so das Gericht, sind als fiktiver Lizenzschaden angemessen.
O-Ton: SFX
Anders verhält es sich bei einem ganzen Spiel, das illegal zum Download angeboten wird:
O-Ton: Da haben sich hier alle vorgestellt, auch derjenige, der das Spiel entworfen hatte, 510 Euro. Das ist ja klar, das ist mehr als ein Musikstück, das ist ja ein richtiges Spiel, das ja nur einmal downgeloadet wird und dann hat man das. – Länge 15 sec.
Und dieser Auffassung folgte auch das Gericht – in dem Fall das Landgericht Berlin. Allerdings: Hier war es ein 15jähriger, der das Spiel ohne Wissen seiner Eltern angeboten hatte. Swen Walentowski:
O-Ton: Hier in dem Fall musste der Vater nur bezahlen, weil er nicht nachweisen konnte, dass er seinen Sohn ausreichend und intensiv darüber belehrt hat, nichts Illegales zu tun und auf Tauschbörsen downzuloaden und selbst anzubieten. – Länge 16 sec.
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Absage.
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