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31Jan/24

O-Ton: Anordnung von Fahrverbot und Sperrfrist schließt sich regelmäßig aus

Alkoholsündern drohen deutliche Strafen – aber Fahrverbot und Sperrfrist schließen sich aus. Die erste Instanz hatte gegen einen betrunkenen Autofahrer neben der Geldstrafe auch ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Zudem entschied das Amtsgericht auf eine zweijährige Sperrfrist, in der der Mann nicht erneut den Führerschein hätte machen können. Das ist nicht rechtens, so das Oberlandesgericht Hamm.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat die gleichzeitige Anordnung eines Fahrverbots und einer isolierten Sperrfirst für nicht zulässig erachtet. Beides gemeinsam zu verhängen, schließt sich regelmäßig aus. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

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