Tag Archives: Verkehrsrecht

14Mrz/11

O-Ton: Im Kreuzungsbereich geparkt – Auto abgeschleppt

 Wer im Kreuzungsbereich zweier Straßen parkt, kann abgeschleppt werden. Das ist nicht neu, beschäftigt aber immer wieder die Gerichte. In dem Fall hatte eine Frau ihren Wagen ziemlich nah im Einmündungsbereich geparkt – weniger als fünf Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Der Wagen wurde zu Recht abgeschleppt, urteilte das Verwaltungsgericht Aachen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Denn für die Fußgänger war beim Überqueren der Straße eine erhöhte Gefährdung gegeben. Und auch für die Autofahrer, die aufgrund des parkenden Autos nicht einsehen konnten, ob Gegenverkehr kam, bestand eine erhöhte Gefahr. – Länge 15 sec.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de

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O-Ton

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14Mrz/11

O-Ton + Magazin: Gewährleistung bei „Bastlerfahrzeugen“

Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden, entschied das Amtsgericht München.

O-Ton: Der Käufer wurde nicht offiziell darauf hingewiesen bei Kauf: Hallo, es handelt sich um ein Bastlerfahrzeug. Sondern erst, als sich der Mangel herausstellte, hatte der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgeholt und drauf hingewiesen, dass an verdeckter Stelle doch vom Erwerb eines Bastlerfahrzeugs die Rede sei. – Länge 18 sec.

Damit fiel er bei den Richtern durch, der Käufer bekam Recht – und sein Geld zurück. Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Gewährleistung bei „Bastlerfahrzeugen“

Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Hier ist der ganze Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte.

Beitrag:

Wer zwei linke Hände hat, wird bei Anzeigen wie „Handwerker-Objekt“ oder „Bastlerfahrzeug“ sowieso vorsichtig sein. Wer aber versiert ist, kann vielleicht ein Schnäppchen machen:

O-Ton: Unter Bastlerfahrzeug verstehe ich ein Fahrzeug, das nicht mehr fahrbereit ist; das gekauft wird, um es ausschlachten zu können oder das ein Käufer, der über handwerkliche Fähigkeiten verfügt, selbst wieder in Gang bringen kann. – Länge 14 sec.

… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und damit sowohl Käufer als auch Verkäufer auf der sicheren Seite sind, sollte das für beide auch deutlich werden:

O-Ton: Genau. Da weiß ich, das Auto hat Mängel, es kann auch erhebliche Mängel haben. Wenn ich da drauf hingewiesen werde im Kaufvertrag oder vom Verkäufer beim Verkauf, ist das auch okay. Denn meistens ist der Preis ja auch adäquat an die Mängel angepasst. – Länge 14 sec.

Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das manchmal etwas anders aus – so kaufte unser späterer Kläger einen gebrauchten Jeep mit Allradantrieb für rund 4.000 Euro. Allerdings: Der Allradantrieb war defekt.

O-Ton: SFX

Er wollte seinen Geld zurück, aber der Händler zuckte mit den Schultern und holte seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen heraus. Da stünde doch das Wörtchen „Bastlerauto“ drin. Doch das akzeptierten die Richter nicht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Käufer wurde nicht offiziell darauf hingewiesen bei Kauf: Hallo, es handelt sich um ein Bastlerfahrzeug. Sondern erst, als sich der Mangel herausstellte, hatte der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgeholt und drauf hingewiesen, dass an verdeckter Stelle doch vom Erwerb eines Bastlerfahrzeugs die Rede sei. – Länge 18 sec.

Damit fiel er bei den Richtern durch, der Käufer bekam Recht – und sein Geld zurück. Nachzulesen ist der Fall – nicht nur für Bastler – unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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14Mrz/11

O-Ton + Magazin: Abstand halten – auch am Rolltor

Abstand im Straßenverkehr ist gelegentlich auch bei der Einfahrt in eine Tiefgarage wichtig. In dem Fall war ein Fahrer nach Überfahren einer Induktionsschleife zu dicht an ein Rolltor herangefahren. Dadurch wurde sein Wagen beschädigt – 3.200 Euro kostete ihn die Ausfahrt aus der Tiefgarage eines Fitnessstudios. Auf dem Schaden bleibt er aber sitzen, wie das Amtsgericht München entschied.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall musste der Autofahrer für seinen Schaden selber aufkommen, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Man weiß als vernünftiger Mensch, dass ich nicht so nah an ein Rolltor auffahren darf, dass dann in dem Moment, wenn es sich öffnet, mein Auto beschädigt wird. Es war auch hier so, dass die Besitzer des Fitnessstudios darauf hingewiesen hatten, dass das Tor sich mit einer Zeitverzögerung öffnet und nicht dann, wenn man auf der Induktionsschleife steht. -Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Abstand halten – auch am Rolltor

Jeder Autofahrer weiß, dass es wichtig ist, Abstand zum Vordermann zu halten. Gelegentlich kann dies aber auch bei der Einfahrt in eine Tiefgarage wichtig sein, wie ein Fall aus München zeigt. Dort war ein Fahrer nach Überfahren einer Induktionsschleife zu dicht an ein Rolltor herangefahren, wodurch sein Auto beschädigt wurde. Auf dem Schaden bleibt er sitzen, wie das Amtsgericht München entschied. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Unfälle in Tiefgaragen oder Parkhäusern sind gar nicht so selten, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ja, erstens gibt es Auffahrunfälle, wenn der Vordermann nicht schnell genug aus der Garage herausfährt, wenn der andere schon drängt. Oder wenn der Vordermann noch mal zurückrollt, weil er gerade den Parkschein eincheckt, aber nicht mehr auf der Bremse steht. Da passiert einiges. – Länge 14 sec.

Und solch ein ähnlicher Unfall passierte auch einem Autofahrer, der nach dem Fitnessstudio mit seinem Geschäftswagen schnell aus der Tiefgarage des Studios raus wollte. Vor dem Rolltor kam es zum Dilemma:

O-Ton: Der war sehr ungeduldig, er hat nicht auf der Induktionsschleife abgewartet, bis sich das Tor nach oben bewegt hat, sondern ist so nah aufgefahren. Sein Auto wurde dann durch die Abschlusskante, die ja diese Rolltore haben, beschädigt. – Länge 14 sec.

Der Schaden: 3.200 Euro!

O-Ton: SFX

Diese Summe wollte der Mann von den Betreibern des Fitnessstudios ersetzt haben. Allerdings: Damit konnte er sich nicht durchsetzen. Bettina Bachmann:

O-Ton: In dem Fall musste der Autofahrer für seinen Schaden selber aufkommen, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Man weiß als vernünftiger Mensch, dass ich nicht so nah an ein Rolltor auffahren darf, dass dann in dem Moment, wenn es sich öffnet, mein Auto beschädigt wird. Es war auch hier so, dass die Besitzer des Fitnessstudios darauf hingewiesen hatten, dass das Tor sich mit einer Zeitverzögerung öffnet und nicht dann, wenn man auf der Induktionsschleife steht. -Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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25Feb/11

Auto im absoluten Halteverbot kann auch ohne Verkehrsbehinderung umgesetzt werden

Berlin (DAV). Steht ein Fahrzeug im absoluten Halteverbot, kann die Polizei jederzeit seine Umsetzung anordnen, auch ohne dass eine konkrete Verkehrsbehinderung von ihm ausgeht. Über diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. August 2010 (AZ: VG 11 K 279.10) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Im absoluten Halteverbot vor der Oberschule der Jüdischen Gemeinde stand ein Auto. Die Polizei ließ den Pkw umsetzen. Der Eigentümer erhielt einen Gebührenbescheid über 125 Euro. Der Mann klagte. Für ihn als Ortsfremden sei nicht erkennbar gewesen, warum an diesem Ort ein absolutes Halteverbot bestehe.

Die Richter wiesen die Klage ab. Dass die Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor der Oberschule der Jüdischen Gemeinde Berlin zum Schutz vor Terroranschlägen gerechtfertigt sei, liege auf der Hand und bedürfe keiner weiteren Begründung. Der eingerichtete Sicherheitsbereich könne nur dann seinen Zweck erfüllen, wenn er ständig freigehalten werde. Da die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet gewesen sei, habe die Anordnung der Umsetzung des Fahrzeugs nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Für die Anordnung sei es unerheblich, ob eine konkrete Verkehrsbehinderung vorgelegen habe.

Der Argumentation des Klägers konnten die Richter darüber hinaus nicht folgen. Diese vermittele den Eindruck, der Kläger sei der Auffassung, es stehe in seinem Belieben, ein Halteverbot zu beachten oder zu ignorieren, je nachdem, ob ihm die Hintergründe für die Anordnung einleuchteten. Eine solche Einstellung sei geeignet, Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu begründen. Sie finde jedenfalls in der geltenden Rechtsordnung keine Grundlage.

Informationen: www.verkehrsrecht.de