Auch wer nicht zu schnell fährt, kann einen Verkehrsverstoß begehen. Mit einer Geldbuße muss beispielsweise rechnen, wer seine Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten anpasst – wenn die Sonne blendet. Das Amtsgericht Rinteln entschied gegen einen Autofahrer, der statt erlaubten 50 nur mit 40 Stundenkilometern unterwegs war – und trotzdem mit einem Wagen am Straßenrand kollidierte. Weiter
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O-Ton: Autofahrer dürfen Smartphones während der Fahrt umlegen
Wer während der Fahrt sein Smartphone lediglich umlagert – beispielsweise um es vor Schäden zu schützen – begeht keinen sogenannten „Handyverstoß“. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem Fall sollte ein Autofahrer 250 Euro zahlen, aber nach seinen Angaben hielt er das Telefon nur in der Hand und sprach über die Freisprecheinrichtung. Weiter
O-Ton: Teure Gutachten bei kleinen Unfällen müssen nicht übernommen werden
Die Kosten für ein Schadengutachten durch einen Sachverständigen müssen bei einem Bagatellschaden nicht erstattet werden, entschied das Amtsgericht Gummersbach. In dem Fall betrug der Schaden nach einem Unfall lediglich eine Beule am Stoßfänger. Kosten rund 770 Euro. Weiter
O-Ton + Magazin: Unfall durch ein Kind – Mutter muss haften
Ein tragischer Unfall in Norddeutschland: Ein kleiner Knirps wird nach einer Familienfeier ins Auto gebracht, die Fahrt soll gleich nach Hause gehen. Die Mutter geht noch einmal zurück ins Haus – der Kleine startet den Wagen und verletzt seine Oma schwer. Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg wollte die Krankenkasse der Großmutter die Behandlungskosten von der Mutter des Kindes ersetzt bekommen. Und die Kasse bekam Recht. Weiter
O-Ton + Magazin: Wenn das Verfahren nach dem Rotlichtverstoß zu lange dauert….
Wenn Autofahrer einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß begehen, dann leuchtete die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot. Im Regelfall kostet das 200 Euro, auch ein Fahrverbot ist möglich. Das Oberlandesgericht Karlsruhe widersprach aber in einem konkreten Fall der Vorinstanz und entschied: Kein Fahrverbot, denn der Fall lag über zwei Jahre zurück. Weiter