Die Inflation stellt viele vor erhebliche Probleme. Gerade für Bezieher von Sozialleistungen ist sie eine große Belastung, da die Regelsätze die Preissteigerungen nicht berücksichtigen. Sie können aber nicht bei Gericht einen Inflationsausgleich einklagen, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de sagt dazu:
O-Ton: Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf einen automatischen Ausgleich ihrer Regelsätze, das hat das Gericht ganz klar gesagt. Dafür sind die Gerichte auch gar nicht zuständig, sondern nur der Gesetzgeber. Das Gericht hielt nicht einmal die Sätze für zu niedrig, da es ja die ganzen Ausgleich wie Tankrabatt, 9-Euro-Ticket usw. gab. Daher besteht kein Anspruch auf Ausgleich der Sozialhilfesätze. – Länge 25 sec.
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