Das unerlaubte Posten von Bildern aus dem betrieblichen Bereich ist ein wichtiger Kündigungsgrund „an sich“. Ein Frachtpilot hatte gegen seine Kündigung geklagt. Er hatte Fotos und Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken geteilt. Sein Arbeitgeber hatte ihm nach seinen Postings gekündigt – und bekam vom Sächsischen Landesarbeitsgericht Recht.
Auch Betriebe haben ein Persönlichkeitsrecht, so die Richter.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Dann hat im Einzelfall das Gericht auch noch festgestellt, dass Informationen durch die Posts veröffentlicht wurden, die eigentlich unter die Verschwiegenheitspflicht des Piloten fallen. Das können Frachtrouten, Fracht oder ähnliches sein, die zu den betrieblichen Geheimnissen gehören. Und das hat das Gericht geprüft und hat gesagt, das durfte der Mann wirklich nicht. – Länge 18 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Kollegengespräch: Wer Bilder aus dem Job postet, kann gekündigt werden
Das unerlaubte Posten von Bildern aus dem betrieblichen Bereich ist ein wichtiger Kündigungsgrund „an sich“. Das entschied das Sächsische Landesarbeitsgericht. Ein Frachtpilot hatte gegen seine Kündigung geklagt. Er hatte Fotos und Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken geteilt. Sein Arbeitgeber hatte ihm nach seinen Postings gekündigt – und bekam vom Landesarbeitsgericht Recht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet auf folgende Fragen:
1. Wie war dieser Fall genau?
2. Wie ist das Urteil ausgefallen?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de