O-Ton: Muss am Stauende der Warnblinker eingeschaltet werden?

Muss ein Auto am Stauende bei einem Unfall haften, wenn es den Warnblinker nicht einschaltet? Nein, so das Landgericht Hagen. Auf einer dreispurigen Autobahn bei Hagen hatte sich rechts ein Stau gebildet. Und dann krachte es, vor Gericht ging es um die Verteilung der Kosten für die Pflege- und Krankenversicherung.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Landgericht hat gesagt: Auf einer Autobahn musste immer damit rechnen, dass der Verkehr zum Erliegen kommt. Und wenn der Lkw-Fahrer fast eine halbe Minute gebraucht hat, um von 60 auf 11 km/h runterzubremsen, dann hast Du mit Deinen 50 km/h noch genug Zeit, die Bremslichter zu sehen und entsprechend zu reagieren. Und deshalb traf den Lkw-Fahrer keine Schuld, sondern allein den auffahrenden Lada-Fahrer. – Länge 25 sec.

Mehr zu dem Fall unter anwaltauskunft.de.

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