Bei polizeilichen Ermittlungen werden personenbezogene Daten gespeichert. Die werden unter bestimmten Umständen wieder gelöscht, aber nicht, wenn Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wurden, so das Verwaltungsgericht Köln.
Wir kennen das aus dem Fernsehen: In jedem TV-Krimi gibt es Ermittler, die sofort am Rechner die kriminelle Vita eines Verdächtigen lesen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Das sind diese Daten. Man muss einfach wissen, das wirkt sich ja auch später auf die Verurteilung aus. Ob das ein Ersttäter ist oder ob er ein verbrecherische Karriere hinter sich hat. Darauf müssen die Ermittlungsbehörden zugreifen können. Wenn es nur die Einstellung eines normalen Verfahrens, dann habe ich wohl einen Löschungsanspruch. Aber nicht, wenn es eine Einstellung gegen Auflagen war. Weil hier gab es ja immerhin schon mal einen hinreichenden Tatverdacht. – Länge 25 sec.
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