Nach der Autoreparatur haben Unfallopfer auch Anspruch auf Ersatz der Kostenpauschale für die Corona-Desinfektion. Sie gehört zwar nicht direkt zur Reparatur, ist aber meist unumgänglich. Die Gerichte sehr dies gelegentlich unterschiedlich – das Amtsgericht Weilburg hielt eine Pauschale von 25 Euro für angemessen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Der Schädiger bzw. seine Versicherung müssen die Desinfektionskosten in Höhe von 28,47 Euro bezahlen. Weil man sagt: Wenn es den Unfall nicht gegeben hätte, hätte das Auto nicht desinfiziert werden müssen. Und deshalb sind also diese Kosten ursächlich auf den Unfall zurück zu führen. Und das Auto muss auch desinfiziert werden, um die Sicherheitsstandards einzuhalten. – Länge 20 sec
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