Wer in einem Partywagen der Bahn wegen einer Vollbremsung stürzt, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Das Bahnunternehmen kann sich nicht damit verteidigen, die Person habe sich nicht festgehalten. Dies ist auf einer Tanzfläche auch nicht möglich, entschied das Landgericht Koblenz.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Eine Frau, die sich gerade auf der Tanzfläche befand, stürzte und zog sich einen Innenbandriss zu. Es haftet allein die Bahn. Das Landgericht Koblenz hat geurteilt, dass es kein Mitverschulden der tanzenden Person gibt. Auch, dass sie Alkohol getrunken hatte, war nicht zu ihrem Nachteil. Denn in einem Sambazug geht man davon aus, dass Leute tanzen und auch Alkohol konsumieren. – Länge 21 sec.
Das Gericht sprach der Frau ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro sowie Schadensersatz zu.
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