Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat. Dies gilt auch für Fußgänger. In dem Fall hatte ein herumtobender Hund eine Radfahrerin zu Fall gebracht. Den weglaufenden Hund suchen zu müssen, ist keine Rechtfertigung.
Vor Gericht räumte die Angeklagte ihr Fehlverhalten ein und verpflichtete sie sich, 800 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Dennoch brummte das Amtsgericht München ihr 30 Tagessätze zu jeweils 60 Euro auf.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über die Begründung des Richters:
O-Ton: Tut mir schrecklich leid, auch wenn Du jetzt Gutes getan hast. Du hättest Dich erst einmal um die Geschädigte kümmern müssen. Du bist weg gegangen ohne Deine Personalien zu hinterlassen. Auch wenn Du dem Hund hinterher rennst, ist das Unfallflucht. Der Tatbestand hat sich verwirklicht. – Länge 18 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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Magazin: Fußgänger läuft nach Unfall mit Radfahrer weg – Unfallflucht
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat. Dies gilt auch für Fußgänger. In dem Fall hatte ein herumtobender Hund eine Radfahrerin zu Fall gebracht. Den weglaufenden Hund suchen zu müssen, ist keine Rechtfertigung. Hier ist der ganze Fall:
Beitrag:
O-Ton: Klingt zwar komisch, ist aber so! Tatsächlich gilt Unfallflucht nicht nur für den motorisierten oder den Radverkehr, sondern auch für Fußgänger. – Länge 7 sec.
….betont Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall war eine 57jährige mit ihrem Hund direkt neben einem Radweg gelaufen – und das Tier geriet vor das Rad der Geschädigten. Die überschlug sich und erlitt unter anderem ein Schleudertrauma, Schürfwunden und Prellungen.
O-Ton: Ihre Begleiterin kümmerte sich dann um sie, aber die Hundehalterin rannte hinter ihrem Hund her. Der hat sich nämlich auch erschrocken, sie hatte Angst, der rennt auf die Straße und wollte ihn retten und wieder einfangen. – Länge 15 sec.
Vor Gericht räumte die Angeklagte ihr Fehlverhalten ein, es tue ihr leid. Zudem verpflichtete sie sich, 800 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Dennoch brummte das Amtsgericht München ihr 30 Tagessätze zu jeweils 60 Euro auf. Swen Walentowski über die Begründung des Richters:
O-Ton: Tut mir schrecklich leid, auch wenn Du jetzt Gutes getan hast. Du hättest Dich erst einmal um die Geschädigte kümmern müssen. Du bist weg gegangen ohne Deine Personalien zu hinterlassen. Auch wenn Du dem Hund hinterher rennst, ist das Unfallflucht. Der Tatbestand hat sich verwirklicht. – Länge 18 sec.
Es wäre der Frau trotzdem möglich gewesen, ihrem Hund nachzurennen und ihre Personalien vorher kurz anzugeben, so der Richter. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
Absage.
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