O-Ton: Raser kommen nur bei besonderer Härte um das Fahrverbot

Wer 41 km/h zu schnell fährt, muss regelmäßig mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei besonderer Härte kann von diesem „Regelfahrverbot“ abgesehen werden. Das kann der Verlust des Arbeitsplatzes sein. Allerdings muss die Gefahr ausführlich begründet werden, so dass .Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Richter haben gesagt, man darf sich nicht allein darauf verlassen, was der Betroffene sagt. Sondern: Es muss nachgewiesen werden. Also: Der Tipp ist an alle, die sich darauf berufen wollen, das Fahrverbot wegzubekommen. Bitte auch ordentlich nachweisen, dass die Angaben auch stimmen. Das kann ein Schreiben des Arbeitgebers sein, das kann ein Arbeitsvertrag sein. Das ist wesentlich. – Länge 24 sec.

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