Die Nutzung von Dating-Plattformen hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Die einen lieben es, die anderen wundern sich, dass es auch Fake-Profile gibt. Diese gefälschten Profile können für die Nutzer irreführend sein und stellen ein ernstes Verbraucherschutzproblem dar.
Das Landgericht Flensburg hat die Verwendung von Fake-Profilen auf Dating-Plattformen als unzulässig eingestuft – auch wenn sie in den AGB´s enthalten sind.
Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Das Gericht hat sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeguckt und hat gesagt: Nee, diese Klausel gilt nicht. Der hat zwar durch die Zustimmung zum Kleingedruckten zugestimmt und gesagt, ja, ich weiß schon, dass da Fake-Profile sind. Aber die haben gesagt, die Klausel ist zu Lasten der Nutzer. Künftig dürfte es deutlich schwerer werden, um Fake-Profile einzusetzen, um einen Mangel an männlichen oder weiblichen Nutzern auszugleichen. – Länge 25 sec.
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Kollegengespräch: Urteil gegen Fake-Profile: Ein Sieg für den Verbraucherschutz
Die Nutzung von Dating-Plattformen hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Die einen lieben es, die anderen wundern sich, dass es auch Fake-Profile gibt. Diese gefälschten Profile können für die Nutzer irreführend sein und stellen ein ernstes Verbraucherschutzproblem dar.
Ein Urteil des Landgerichts Flensburg setzt sich mit dieser Problematik auseinander und trifft eine Entscheidung, die weitreichende Auswirkungen für den Bereich des Online-Datings haben könnte. Demnach ist die Verwendung von Fake-Profilen auf Dating-Plattformen unzulässig, wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitteilt.
Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Kann man gegen Fake-Profile vorgehen?
2. Wie hat das Gericht nun entschieden?
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