O-Ton: Jugendamt ordnet Unterbringung in Kinderheim an – am Ende 3.000 Euro Schmerzensgeld

Nach einem massiven Konflikt über das Sorgerecht wurde ein Junge vom Jugendamt in einem Kinderheim untergebracht. Allerdings musste das Kind da über mehrere Monate bleiben. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main stufte diese Dauer als nicht verhältnismäßig ein und sprach dem Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zu.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt – wie kann man das kompensieren? Nehmen wir Tage, Wochen, Monate? Und hat dann den Betrag von 3.000 Euro errechnet. Einen immateriellen Schaden mit Geld zu bemessen, also das Leid des Kindes in der Unterbringung, ist ja nahezu unmöglich – und ich halte die 3.000 Euro für ein gutes Schmerzensgeld. – Länge 17 sec

Mehr unter anwaltauskunft.de

Download O-Ton

Kollegengespräch: Jugendamt ordnet Unterbringung in Kinderheim an – am Ende 3.000 Euro Schmerzensgeld

Wenn ein Kind über mehrere Monate in einem Kinderheim untergebracht wird, weil die Eltern einen massiven Konflikt über das Sorgerecht haben, ist das nicht verhältnismäßig. Denn die Folgen eines Heimaufenthalts dürfen für das Kind nicht einschneidender sein als wenn es in der Familie bleibt. Das Jugendamt hatte den Jungen in Obhut genommen und in einem Kinderheim untergebracht. Am Ende landete der Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet auf folgende Fragen:

1. Wie waren die Hintergründe der Entscheidung?
2. Aber dann kam der Junge ins Kinderheim und blieb da über mehrere Monate. Wie haben die Richter das bewertet?
3. Und das Schmerzensgeld, das die Stadt dann zahlen musste – ist das gerechtfertigt? Auch in der Höhe?

Mehr unter anwaltauskunft.de

Download Kollegengespräch