In der Corona-Pandemie war es oft besser, wenn Mitarbeiter in Homeoffice arbeiten konnten. Und dazu durfte man dann auch seinen Bürostuhl mit nach Hause nehmen, entschied das Arbeitsgericht Köln. Das dortige Erzbistum hatte einer Mitarbeiterin wegen der Mitnahme eines Bürostuhls fristlos gekündigt – zu Unrecht, so die Richter.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Dann hat die Mitarbeiterin gesagt: Ooops, ich habe gar kein richtigen Stuhl zu Hause, mein Arbeitgeber stellt mir auch keinen zur Verfügung – ich nehme den mal mit. Sie wollte den ja nicht immer behalten. Und dann wurde sie gekündigt, da hat das Gericht gesagt: Nee, das geht nicht. Hier war Homeoffice angesagt und sie hat nur den Bürostuhl quasi geliehen. Also ist hier keine Kündigung möglich. – Länge 22 sec.
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