Tag Archives: Anwalt

29Nov/11

O-Ton: Ladung unzureichend gesichert – Versicherung kürzt Leistung

 Wer seine Ladung – hier einen Porsche auf einem Anhänger – nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

O-Ton: Die Versicherung sagte, das nicht ordnungsgemäße Befestigen sei grob fahrlässig gewesen. Man habe berücksichtigen müssen, dass der Porsche aufgrund seines Heckmotors eine andere Fixierung benötigt. Deswegen wurde die Versicherungsleistung um 25 Prozent gekürzt. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

29Nov/11

O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Autokauf mit ausländischer Zulassung

 Wer ein Kraftfahrzeug kaufen möchte, das im Ausland zugelassen ist, muss die Eigentumsverhältnisse genau prüfen. Oft gelten im Ausland andere Regeln bei den Papieren. Im schlimmsten Fall muss man das gekaufte Auto wieder heraus geben. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es gibt unterschiedliche Regelungen, was Sie sich, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, vorlegen lassen müssen – für einen gut gläubigen Erwerb. Also dann, wenn der Verkäufer nicht Eigentümer des Wagen ist. In Deutschland reicht es aus, wenn Sie den Kraftfahrzeugbrief bekommen. Dann können Sie davon ausgehen, dass derjenige, der Ihnen diesen Brief übergibt – zusammen mit dem Wagen, dem Schein und den Schlüsseln – auch Eigentümer des Wagens ist. – Länge 26 sec.

In anderen Ländern gelten andere Regeln – mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Download O-Ton


Magazin: Vorsicht beim Autokauf mit ausländischer Zulassung

Wer ein Kraftfahrzeug kaufen möchte, das im Ausland zugelassen ist, muss die Eigentumsverhältnisse genau prüfen. Oft gelten im Ausland andere Regeln bei den Papieren. Im schlimmsten Fall muss man das gekaufte Auto wieder heraus geben. Hier ist der ganze Fall.

Text:

Einiges Europa? Zumindest in diesem Fall sind wir noch weit auseinander, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es gibt unterschiedliche Regelungen, was Sie sich, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, vorlegen lassen müssen – für einen gut gläubigen Erwerb. Also dann, wenn der Verkäufer nicht Eigentümer des Wagen ist. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

O-Ton: In Deutschland reicht es aus, wenn Sie den Kraftfahrzeugbrief bekommen. Dann können Sie davon ausgehen, dass derjenige, der Ihnen diesen Brief übergibt – zusammen mit dem Wagen, dem Schein und den Schlüsseln – auch Eigentümer des Wagens ist. – Länge 16 sec.

Anders erging es einem deutschen Autohändler – er kaufte von einer belgischen Firma zwei Fahrzeuge. Die Wagen waren geleast, Eigentümerin blieb dabei die Bank. Später kündigte die Bank die Leasingverträge wegen Zahlungsrückständen und erwirkte ein Urteil auf Herausgabe der Fahrzeuge von der Firma. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Käufer hat sich eben nur die Schlüssel geben lassen und die Versicherungspapiere. Und das reicht nicht aus, so dass er dann das Auto der Bank zurück geben musste, weil er an einer Sache, die nicht dem Verkäufer gehört, nicht gutgläubig das Eigentum erwerben konnte. – Länge 15 sec.

Voraussetzung für Kauf, so das Oberlandesgericht Koblenz, wäre, dass er sich eine Original-Ankaufsrechnung des Verkäufers zeigen lässt. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

21Nov/11

O-Ton: Behinderten-Parkplätze für Nicht-Behinderte tabu

 Unberechtigt auf Behinderten-Parkplätzen parkende Fahrzeuge dürfen auch dann abgeschleppt werden, wenn noch weitere Behinderten-Parkplätze unbesetzt sind. So hat Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. In dem Fall hatte ein Rechtsanwalt seinen Wagen vor dem Gerichtsgebäude abgestellt – auf einem der beiden Behindertenparkplätze. Der Wagen wurde abgeschleppt. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Neustadt widersprach dem Rechtsanwalt und sagte: Der Schutz der Schwerbehinderten-Parkplätze habe einen hohen Stellenwert, die müssten immer frei gehalten werden. Und die Ausrede, es sei ja noch der zweite Platz frei gewesen, habe nicht gezogen. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

21Nov/11

O-Ton + Magazin: Geltungsdauer von Fahrscheinen kann begrenzt werden

 Gerade jetzt, wenn Preiserhöhungen für Bahntickets angekündigt sind, bietet es sich an, jetzt noch seinen Fahrschein zu kaufen. Allerdings: Der Teufel lauert wie immer im Detail. Denn für die Rückgabe unbenutzter Fahrkarten gelten unterschiedliche Fristen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Nach der Eisenbahnverkehrsordnung sind Fahrscheine nach einer Fahrpreiserhöhung noch sechs Monate gültig. Aber die Eisenbahnverkehrsordnung lässt Ausnahmen zu. Das heißt, es kann auch eine kürzere Geltungszeit der alten Fahrscheine vereinbart werden. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Download O-Ton


Magazin: Geltungsdauer von Fahrscheinen kann begrenzt werden

Eine Klausel, wonach unbenutzte Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs nach einer Tarifänderung nur noch längstens drei Monate gültig sind, ist zulässig. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Gerade jetzt, wenn die Ticketpreise bei der Bahn steigen, bietet es sich an, noch vor der Preiserhöhung seinen Fahrschein zu kaufen. Allerdings: Der Teufel lauert wie immer im Detail. Eisenbahnpreise haben vielleicht eine andere Geltungsdauer, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Nach der Eisenbahnverkehrsordnung sind Fahrscheine nach einer Fahrpreiserhöhung noch sechs Monate gültig. Aber die Eisenbahnverkehrsordnung lässt Ausnahmen zu. Das heißt, es kann auch eine kürzere Geltungszeit der alten Fahrscheine vereinbart werden. – Länge 18 sec.

Voraussetzung dafür ist, dass die kürzere Geltungsdauer auch entsprechend bekannt gemacht wird, heißt es bei den Juristen. Und was heißt „entsprechend bekannt gemacht“? Eine kleine versteckte Notiz in einem Amtsblatt reicht da nicht.

O-Ton: Das muss drauf gedruckt sein bzw. richtig bekannt gemacht werden, damit der Fahrgast, der noch alte Fahrscheine hat, weiß, innerhalb welcher Frist er diese alten Fahrscheine umtauschen kann. – Länge 12 sec.

Geklagt hatte ein Münchener – der hatte diverse Fahrkarten im Gesamtwert von rund 40 Euro gekauft. Sie hatten den Aufdruck: „Nach einer Preisänderung ist die Fahrkarte noch längstens drei Monate gültig“. Er verpasste diese Frist und wollte später umtauschen. Aber er scheiterte. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Amtsgericht München hat jetzt im Fall der Münchner Verkehrsbetriebe entschieden, dass dann, wenn ein Aufdruck auf dem Fahrschein ist, dass dies ausreicht, um von der Eisenbahnverkehrsordnung abzuweichen. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

20Nov/11

O-Ton + Magazin: Impressumspflicht bei Facebook-Auftritt

 Anmoderation: Wenn sich Firmen auf Facebook präsentieren, müssen sie auch dort ein vollständiges Impressum angeben. Alternativ kann auch ein leicht auffindbarer Link zum Impressum auf der eigenen Seite gesetzt werden. So hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden. Alle Angaben, die nach dem Telemediengesetz auch in dem normalen Impressum drin sein müssen, gehören auch auf die Facebookseite.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Klingt zwar komisch, ist aber so! Weil man ja häufig sagt: Das ist ja wie so eine Freundschaftsseite, aber man will ja dort die Seite nutzen zu Marketingzwecken. Genau das hat das Landgericht Aschaffenburg auch entschieden. Die haben gesagt: Hier ist eine Seite zu Marketingzwecken. Das ist also eine gewerbliche Seite. Dann ist also der Facebook-Eintrag gar nicht anders zu behandeln wie die eigene Homepage der Firma. Deshalb gilt hier auch die Impressumspflicht und die muss genau so ordentlich ausgefüllt werden auf der eigenen Homepage. – Länge 28 sec

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

Magazin: Impressumspflicht bei Facebook-Auftritt

Anmoderation: Wenn sich Firmen auf Facebook präsentieren, müssen sie auch dort ein vollständiges Impressum angeben. Alternativ kann auch ein leicht auffindbarer Link zum Impressum auf der eigenen Seite gesetzt werden. So hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Text:

Wer bislang gedacht hat, dass man bei Facebook neue Leute kennen lernen kann, der liegt da gar nicht so falsch. Aber nicht jede Bekanntschaft will man auch machen – wenn es beispielsweise um eine teure Abmahnung geht.

O-Ton: SFX

Gestritten haben sich die Betreiber zweier Portale, die beide auch auf Facebook vertreten waren – Stein des Anstoßes war das Impressum. Der eine hatte es ausführlich, der andere nicht ganz so ausführlich, erzählt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Jetzt hat der gesagt, ja Mensch – ich mache das viel ordentlicher als der andere. Und der andere macht es nicht richtig. Also der sollte es jetzt auch ordentlich machen, das ist nämlich ein Problem im Wettbewerb. – Länge 10 sec.

Wohl gemerkt: Unternehmen müssen viel mehr angeben als Betreiber einer privaten Homepage. Und unser Portalbetreiber zog vor Gericht – und meinte: Auch auf Facebook müssen alle Angaben rein, die nach dem Telemediengesetz auch in dem normalen Impressum drin sein müssen.

O-Ton: Klingt zwar komisch, ist aber so! Weil man ja häufig sagt: Das ist ja wie so eine Freundschaftsseite, aber man will ja dort die Seite nutzen zu Marketingzwecken. Genau das hat das Landgericht Aschaffenburg auch entschieden. Die haben gesagt: Hier ist eine Seite zu Marketingzwecken. Das ist also eine gewerbliche Seite. Dann ist also der Facebook-Eintrag gar nicht anders zu behandeln wie die eigene Homepage der Firma. Deshalb gilt hier auch die Impressumspflicht und die muss genau so ordentlich ausgefüllt werden auf der eigenen Homepage. – Länge 28 sec

Und – so Swen Walentowski weiter – das bloße Hinterlegen der Telefonnummer und der Anschrift reiche nach Ansicht der Richter nicht aus. Auch nicht, wenn man über eine Rubrik wie „Info“ auf einen Link zur Webseite gelangt, wo das Impressum vollständig abrufbar ist. Und noch ein Tipp: Da sich die Anforderungen an Online-Auftritte – direkt, bei Facebook oder anderswo – ständig ändern, sollte da auch regelmäßig ein Jurist drüber schauen. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.