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06Nov/17

O-Ton + Magazin: Beim Gebrauchtwagenkauf schließt „gekauft wie gesehen“ Gewährleistung nicht komplett aus

Die Klausel „Gekauft wie gesehen“ schließt nicht jeden Gewährleistungsanspruch beim Gebrauchtwagenkauf aus. Diese Formulierung bezieht sich nur auf für Laien sichtbare und erkennbare Mängel, entschied das Oberlandesgerichts Oldenburg. Geklagt hatte eine Frau, der gebrauchter Peugeot offenbar deutliche Vorschäden hatte. Weiter