Category Archives: Allgemein

30Mai/11

Mieter muss Gesundheitsgefährdung durch Schimmelbefall beweisen

 Berlin (DAV). Mindert der Mieter wegen Schimmelbefalls der Mieträume die Miete, so muss er beweisen, dass der Schimmel tatsächlich die Gesundheit der Mieter und damit die Gebrauchsfähigkeit der Räume herabsetzt. Er muss Art und Konzentration der Schimmelsporen darlegen sowie ärztliche Atteste vorlegen. Erst aufgrund dieser Tatsachen kann das Gericht ein Sachverständigengutachten beauftragen. Das entschied das Kammergericht Berlin am 3. Juni 2010 (AZ: 12 U 164/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Der Mieter einer Gaststätte mit Übernachtungsbetrieb blieb wiederholt seine Miete schuldig. Der Vermieter kündigte ihm daraufhin fristlos wegen Zahlungsverzugs und forderte gerichtlich die Zahlung der schuldig gebliebenen Miete. Der Mieter hielt dagegen, der Keller und die zur Gaststätte gehörende Küche seien großflächig mit Schimmel befallen gewesen. Der Schimmel habe seine Familie gesundheitlich gefährdet und sei Mitursache für seine Krebserkrankung. Er habe deswegen den Geschäftsbetrieb einstellen müssen. Daher habe er die Miete auf Null gemindert.

Vor Gericht war der Vermieter erfolgreich. Die Argumentation des Mieters sei zu pauschal, so die Richter. Das Recht auf Mietminderung setze voraus, dass ein Mangel vorliege, der die Gebrauchstauglichkeit der gemieteten Räume beeinträchtige. Für diesen Mangel trage der Mieter die Darlegungs- und Beweislast. Doch weder habe der Mieter etwas zur Art des Schimmels noch zur Sporenkonzentration in den einzelnen Räumen vorgebracht. Auch habe er keine ärztlichen Atteste und Laboruntersuchungen vorgelegt. Hieraus hätten sich eventuell Tatsachen ergeben, an die die Beauftragung eines gerichtlichen Sachverständigen hätte anknüpfen können.

Informationen: www.mietrecht.net

29Mai/11

O-Ton + Magazin: Bordellbetreiber sind vergnügungssteuerpflichtig

 Auch Betreiber von Bordellen müssen Vergnügungssteuer bezahlen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Im konkreten Fall ging es um ein sogenanntes „Laufhaus“.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Also die Allgemeinheit soll von derlei Vergnügen durchaus profitieren, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Die haben nämlich gesagt, auch ein Betreiber von einem Bordell oder einem sogenannten Laufhaus kann zur Vergnügungssteuer heran gezogen werden. Eine solche Steuer sei eine typische Aufwandssteuer, die auf dem allgemeinen Gedanken beruhe, dass demjenigen, der sich ein Vergnügen leiste, auch eine zusätzliche Abgabe für die Allgemeinheit zugemutet werden könne. Vergnügung kann alles sein, Vergnügen kann auch das sein, wo ein sexueller Hintergrund vorhanden ist. – Länge 33 sec.

Unter www.anwaltauskunft.de gibt es den ganzen Fall zum Nachlesen.


Magazin: Betreiber von Bordellen sind vergnügungssteuerpflichtig

Auch Betreiber von Bordellen müssen Vergnügungssteuer bezahlen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Im konkreten Fall ging es um ein sogenanntes „Laufhaus“.

Beitrag

Für all diejenigen, die sich mit dem horizontalen Gewerbe nicht so auskennen, zunächst erst einmal eine kleine Hilfestellung.

O-Ton: Laufhäuser nennt man solche Etablissements, die dem Vergnügen dienen mit sexuellem Hintergrund. Dort können Prostituierte sich in Zimmer einmieten und die Freier laufen über die Flure oder Kontakthöfe und können den Kontakt anbahnen. – Länge 14 sec.

… erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Ein solches Laufhaus mit 33 Zimmern betrieb der Mann, der mit der Vergnügungssteuer auf Kriegsfuß stand.

O-Ton: SFX

Die Gemeinde wollte insgesamt 53.000 Euro von ihm haben.

O-Ton: SFX

Er stöhnte unter dieser Last und meinte, nicht er, sondern allenfalls die bei ihm tätigen Prostituierten seien Steuerschuldner. Daher die Klage. Doch die Richter schüttelten nur mit dem Kopf. Swen Walentowski:

O-Ton: Also die Allgemeinheit soll von derlei Vergnügen durchaus profitieren, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Die haben nämlich gesagt, auch ein Betreiber von einem Bordell oder einem sogenannten Laufhaus kann zur Vergnügungssteuer heran gezogen werden. Eine solche Steuer sei eine typische Aufwandssteuer, die auf dem allgemeinen Gedanken beruhe, dass demjenigen, der sich ein Vergnügen leiste, auch eine zusätzliche Abgabe für die Allgemeinheit zugemutet werden könne. Vergnügung kann alles sein, Vergnügen kann auch das sein, wo ein sexueller Hintergrund vorhanden ist. – Länge 33 sec.

Nicht nur für Betreiber von Laufhäusern gibt es den ganzen Fall zum Nachlesen – unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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29Mai/11

O-Ton + Magazin: Bei Reiserücktritt nicht auf rechtzeitige Genesung hoffen

 Wenn eine Urlaubsreise aus Krankheitsgründen storniert werden muss, dann sollte dies rechtzeitig geschehen. Das Amtsgericht München entschied so im Falle eines Mannes, der auf rechtzeitige Wiedergenesung gehofft hatte, dann aber später doch die Reise kündigen musste. Statt der erhofften Kostenerstattung musste er 80 Prozent des Reisepreises selbst zahlen – weil er zu spät gekündigt hatte.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann hat für sich und seine Frau im Januar eine Reise gebucht, die er im Mai antreten wollte. Im Februar erlitt er einen epileptischen Anfall und war auch neun Tage auf stationärer Behandlung im Krankenhaus. Die Richter haben gesagt: Er kann nicht einfach hoffen, dass er rechtzeitig wieder gesund wird oder die Krankheit geheilt wird bis zum Reiseantritt. Er hätte hier tatsächlich im Februar bei dem ersten Anfall zurücktreten müssen. – Länge 26 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.


Magazin: Bei Reiserücktritt nicht auf rechtzeitige Genesung hoffen

Bei Versicherungen wie beispielsweise einer Reiserücktrittsversicherung kommt es auf die genauen Bedingungen an. Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung nach einer Krankheit ist darin meist nicht versichert. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Grunderkrankung bekannt ist, die immer wieder ausbrechen kann.

Beitrag

Es sollte ein Traumurlaub werden – doch am Ende war es der vielzitierte Albtraum. Denn aus dem Urlaub wurde nichts, und für die Ferien auf Balkonien wurde auch noch viel Geld fällig. Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann hat für sich und seine Frau im Januar eine Reise gebucht, die er im Mai antreten wollte. Im Februar erlitt er einen epileptischen Anfall und war auch neun Tage auf stationärer Behandlung im Krankenhaus. – Länge 12 sec.

Aus der Klinik wurde als arbeits- und reisefähig entlassen. Doch am Tag der geplanten Reise erlitt er erneut einen Anfall und stornierte die Reise.

O-Ton: SFX

Der Reiseveranstalter berechnete daraufhin Stornokosten – und das war nicht billig. Die 20 Prozent wurden dem Mann ohne Probleme erstattet. Die restlichen 80 Prozent des Reisepreises aber bekam er nicht zurück. Begründung: Die Kündigung hätte schon im Februar erfolgen müssen.

O-Ton: Die Versicherung hat halt gesagt: Du hättest da schon zurücktreten müssen, weil Du ja Deine Grunderkrankung kanntest – nämlich die Gefahr der epileptischen Anfälle. Die Kosten erstatten wir dir, den Rest nicht. Daraufhin klagte er. – Länge 14 sec.

Ohne Erfolg. Das Gericht gab der Versicherung Recht. Swen Walentowski:

O-Ton: Er kann nicht einfach hoffen, dass er rechtzeitig wieder gesund wird oder die Krankheit geheilt wird bis zum Reiseantritt. Er hätte hier tatsächlich im Februar bei dem ersten Anfall zurücktreten müssen. – Länge 12 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

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19Apr/11

O-Ton: Radfahrer missachtet Vorfahrt: Alleinschuld bei Unfall

 Verstößt ein Radfahrer gegen die Vorfahrtsregeln und verursacht so einen Unfall, haftet er in der Regel allein für den Unfall. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. In dem Fall hatte eine Radfahrerin eine Vorfahrtstraße überquert und war mit einem Auto kollidiert.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, schildert den Fall der Radfahrerin:

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/694.mp3[/podcast]

O-Ton: Sie möchte dann Geld von der Autofahrerin. Aber ihre Klage wurde dann in letzter Instanz vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen, weil sie eine Vorfahrtsstraße überquert hatte. Und sie sich dort natürlich besonders vergewissern muss, dass kein Auto kommt und es nicht zu einem Zusammenstoß kommt. Den muss sie vermeiden. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

04Apr/11

Höhn: Elektromotor für Porsche „absolut notwendig“

Berlin – Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn hält den Elektromotor auf Dauer auch in einem Porsche für unabwendbar. „Langfristig, glaub ich, ist das absolut notwendig“ sagte Höhn am Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Deutschland und gerade das nun von den Grünen regierte Automobilland Baden-Württemberg müssten auf den Elektromotor setzen.

„Wenn man nicht rechtzeitig die Innovationen einleitet, das haben wir in Amerika gesehen, dann gefährdet man die Arbeitsplätze“, warnte Höhn. Auch Sportwagenfahrer müssten im Übrigen beim Elektroantrieb auf nichts verzichten: „Der Elektromotor ist so schnell an der Ampel“, da komme ein konventionelles Auto „gar nicht hinterher“.