Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

19Sep/11

O-Ton + Magazin: Kein Schadensersatz für leichtsinnige Fußgänger

 Gerade jetzt, in der dunklen Jahreszeit, müssen auch Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken:
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Nicht umsonst müssen Autos Licht anmachen, wenn es dunkel wird, oder auch Motorräder und Fahrräder. Das kann auch schon mal Fußgänger treffen, insbesondere wenn sie in dunkler Kleidung in dunklen Nächten die Straße an Stellen überqueren wollen, die dafür gar nicht vorgesehen sind. Normalerweise bei einem Unfall Fußgänger und Auto – ein Auto ist immer stärker und hat da auch die höhere Betriebsgefahr. Aber hier ist das Verschulden des Fußgängers so grob fahrlässig, dass diese Betriebsgefahr völlig in den Hintergrund tritt und der Autofahrer gar nicht haften muss. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Kein Schadensersatz für leichtsinnige Fußgänger

Anmoderation: Gerade jetzt, in der dunklen Jahreszeit, müssen auch Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Generell ist die Lage eigentlich ziemlich eindeutig, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Nicht umsonst müssen Autos Licht anmachen, wenn es dunkel wird, oder auch Motorräder und Fahrräder. Das kann auch schon mal Fußgänger treffen, insbesondere wenn sie in dunkler Kleidung in dunklen Nächten die Straße an Stellen überqueren wollen, die dafür gar nicht vorgesehen sind. – Länge 14 sec.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken musste sich mit so einem „Herbstfall“ beschäftigen. Da hatte sich ein Unfall an einer Fußgängerampel ereignet. Der spätere Kläger hatte aber nicht den Fußgängerüberweg genutzt, sondern war – und das auch noch bei Rot – in schräger Richtung neben dem Überweg, unmittelbar im Bereich der Ampel auf die Fahrbahn getreten, um die Straßenseite zu wechseln. Dabei hatte ihn der Beklagte mit seinem Auto angefahren.

O-Ton: SFX

Das Gericht konnte kein Verschulden des Autofahrers erkennen – und damit gab es auch keinen Schadensersatz. Swen Walentowski über den Fußgänger:

O-Ton: Er hatte auch noch dunkle Kleidung an, eine Zeugin hat gesagt, man hätte ihn nur als Schatten wahrnehmen können. Also: Er war dunkel gekleidet, beging einen Verkehrsverstoß, wollte bei Rot nicht mal über den Überweg, sondern schräg daneben gehen. Also hier tritt diese so genannte Betriebsgefahr zurück. Normalerweise bei einem Unfall Fußgänger und Auto – ein Auto ist immer stärker und hat da auch die höhere Betriebsgefahr. Aber hier ist das Verschulden des Fußgängers so grob fahrlässig, dass diese Betriebsgefahr völlig in den Hintergrund tritt und der Autofahrer gar nicht haften muss. – Länge 36 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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19Sep/11

O-Ton: Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren – Arbeitgeber darf kündigen

 Wer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann seiner Leistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommen. Der Arbeitgeber kann dann in jedem Fall kündigen – wenn bei einer Verurteilung die Freiheitsstrafe mehr als zwei Jahre beträgt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Dabei ist es auch unerheblich, dass die Tat nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hatte.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Fall:

O-Ton: Es gab auch einen Vollzugsplan, der den offenen Vollzug nicht vorgesehen hat. Beim offenen Vollzug hätte er ja vielleicht auch seiner Arbeit nachgehen können. Das konnte er hier nicht, er konnte es über einen langen Zeitraum nicht. Er kann also seine Leistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag nicht erfüllen und deshalb haben die Richter gesagt: Hier ist eine ordentliche Kündigung möglich. Der Arbeitgeber kann nicht darauf verwiesen werden, dass er wie bei einer Krankheit den Arbeitsplatz freihalten muss. sondern er kann kündigen und neu besetzen. – Länge 26 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de

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19Sep/11

O-Ton: Bei Hundestreit können beide Halter haften

 Bei Schadenersatz müssen Gerichte oft genau abwägen. So war es auch in diesem Fall: Zwei Hunde gerieten in Streit und waren nicht mehr zu bändigen. Dabei wurde auch eine Hundebesitzerin gebissen und war erst nach rund drei Monaten wieder arbeitsfähig.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über ein Urteil des Amtsgerichts München:

O-Ton: Insgesamt sei ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro zwar angemessen, aber hier ist es ja so, dass die Schuldfrage nicht ganz geklärt ist. Es kam zwischen den beiden Hunden zu einer Rauferei, müsste sich also mindestens ein Fünftel die Frau selbst zurechnen lassen. Zumal von ihrem Hund eigentlich die erste Aggression ausging. Also ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro. – Länge 20 sec.

Die ganze Geschichte zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de

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16Sep/11

O-Ton + Magazin: Helmpflicht für Radler bei sportlicher Fahrweise

 Ein Rennradfahrer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wird er in einen Unfall verwickelt und verletzt, kann der fehlende Helm dazu führen, dass die Haftung für ihn höher gesetzt wird. Das kann sogar in dem Fall gelten, wenn er an dem Unfall gar nicht schuld war, weil er Vorfahrt hatte. So entschied das Oberlandesgericht München.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:.

O-Ton: Die Richter haben das damit begründet, dass ein sportlich ambitionierter Fahrer – ein Rennradfahrer – einen Helm tragen muss. Man hat ihm ein Mitverschulden angerechnet, dass er ohne Helm gefahren ist. Es war auch nachweisbar, dass dann, wenn er einen Helm getragen hätte, es nicht zu diesen schweren Verletzungen gekommen wäre. Und außerdem war deswegen auch ein Mitverschulden des Rennradfahrers gegeben, weil er sehr schnell gefahren ist. Er hätte auch, obwohl er Vorfahrt hatte, abbremsen müssen und noch einmal kurz die Verkehrslage peilen müssen. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Helmpflicht für Radler bei sportlicher Fahrweise

Anmoderation: Ein Rennradfahrer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wird er in einen Unfall verwickelt und verletzt, kann der fehlende Helm dazu führen, dass die Haftung für ihn höher gesetzt wird. Das kann sogar in dem Fall gelten, wenn er an dem Unfall gar nicht schuld war. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Generell sollte Radfahrer immer mit einem Helm unterwegs sein:

O-Ton: Es ist erstens gefährlich, ohne Helm zu fahren, es schützt den eigenen Kopf und manchmal auch den eigenen Geldbeutel. – Länge 7 sec.

… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und gerade beim Geldbeutel gibt es ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München:

O-Ton: SFX

In dem Fall war ein Radfahrer ohne Helm mit seinem Rennrad unterwegs. Er fuhr auf einem als Geh- und Radweg gekennzeichneten Weg und hatte zwar Vorfahrt, er stieß aber trotzdem mit einem VW-Bus zusammen. Der Radler verletzte sich erheblich, unter anderem am Kopf – und wollte nun Schadensersatz und Schmerzensgeld.

O-Ton: SFX

Doch die Richter entschieden: 40 Prozent des gesamten Schadens muss der Radfahrer mittragen – trotz Vorfahrt habe er eine Mitschuld. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Richter haben das damit begründet, dass ein sportlich ambitionierter Fahrer – ein Rennradfahrer – einen Helm tragen muss. Man hat ihm ein Mitverschulden angerechnet, dass er ohne Helm gefahren ist. Es war auch nachweisbar, dass dann, wenn er einen Helm getragen hätte, es nicht zu diesen schweren Verletzungen gekommen wäre. Und außerdem war deswegen auch ein Mitverschulden des Rennradfahrers gegeben, weil er sehr schnell gefahren ist. Er hätte auch, obwohl er Vorfahrt hatte, abbremsen müssen und noch einmal kurz die Verkehrslage peilen müssen. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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16Sep/11

O-Ton + Magazin: Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? – Punkte in Flensburg bleiben!

 Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg „befreit“ werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. So entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:.

O-Ton: Das Bundesverwaltungsgericht hat argumentiert, dass durch das Straßenverkehrsgesetz nur das Löschen von Punkten für den Fall des Entzugs der Fahrerlaubnis vorgesehen sei. Nicht jedoch für den Fall, dass der betroffene Fahrer die Fahrerlaubnis freiwillig zurück gibt. Und das Bundesverwaltungsgericht meinte auch, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar seien, so dass die Regelung, wonach die Punkte dann gelöscht werden, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, nicht auf den Fall der freiwilligen Rückgabe der Fahrerlaubnis übertragbar sei. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? – Punkte in Flensburg bleiben!

Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg „befreit“ werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. So entschied das Bundesverwaltungsgericht. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Dies ist ein Beispiel dafür, wie unterschiedlich die Dinge gesehen werden können. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:.

O-Ton: Das war ein langwieriges Verfahren und es ging um die Frage, ob dann auch die Punkte in Flensburg gelöscht werden müssen, wenn ein Fahrer freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Die ihm also nicht durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen wird, sondern er freiwillig den Führerschein zurück gibt. – Länge 17 sec.

Begonnen hatte der Fall ganz simpel: Das Landratsamt verlangte von einem Autofahrer die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, also den sogenannten Idiotentest. Zur Begründung hieß es: Der Mann habe zahlreiche Verkehrsverstöße begangen. Wenn der Test nicht vorgelegt werden könne, so die Behörde weiter, müsse man ansonsten von einer mangelnden Fahreignung ausgehen – dann werde die Fahrerlaubnis entzogen.

O-Ton: SFX

Der Fahrer sagte, er könne sich den Test nicht leisten – ihm fehle schlichtweg das Geld dafür. Außerdem müsse er ohnehin ein Fahrverbot antreten. Und er verzichtete deshalb auf seine Fahrerlaubnis und gab den Führerschein ab.

O-Ton: SFX

Danach besuchte er einen Kurs zur „Wiederherstellung der Kraftfahreignung“ und bekam später eine neue Fahrerlaubnis. Nach rund zwölf Monaten hatte er insgesamt 16 Punkte in Flensburg gesammelt – daraufhin flatterte ihm die Teilnahme an einem Aufbauseminar ins Haus. Und hier nun prallten zwei Meinungen aufeinander: Der Mann meinte, durch seinen Verzicht auf die Fahrerlaubnis seien die zuvor eingetragenen Punkte zu löschen gewesen. Die Vorinstanzen gaben ihm mit unterschiedlichen Begründungen Recht. Das Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Bundesverwaltungsgericht hat argumentiert, dass durch das Straßenverkehrsgesetz nur das Löschen von Punkten für den Fall des Entzugs der Fahrerlaubnis vorgesehen sei. Nicht jedoch für den Fall, dass der betroffene Fahrer die Fahrerlaubnis freiwillig zurück gibt. Und das Bundesverwaltungsgericht meinte auch, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar seien, so dass die Regelung, wonach die Punkte dann gelöscht werden, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, nicht auf den Fall der freiwilligen Rückgabe der Fahrerlaubnis übertragbar sei. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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