Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

11Mai/10

O-Ton + Magazin: Unfall bei Rot

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über die hohe Mithaftung des Kindes:

O-Ton: Das wurde damit begründet, dass eindeutig aufgrund der Zeugenaussagen festgestellt werden konnte, dass sie bei „Rot“ die Ampel überquert hat, dass der LKW alle erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet hat. D.h. er ist nicht bei „Rot“ gefahren, er ist auch nicht zu schnell gefahren. Und deswegen muss das Mädchen 70 Prozent der Schäden tragen. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Unfall bei Rot – Elfjährige trifft hohe Mitschuld

Ein elfjähriges Kind, das trotz roter Ampel eine Kreuzung überquert, kann bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld von bis zu 70 Prozent treffen. So urteilte das Landgericht Hamburg. Das Mädchen wollte seinen Schulbus noch erreichen, rannte über die Straße und übersah einen Transporter.

Beitrag:

O-Ton: SFX (Bremsen)

Es war eine Sache von wenigen Sekundenbruchteilen, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein elfjähriges Mädchen rannte auf dem Weg zur Schule zum Schulbus, der bereits im Gange war abzufahren. Und weil sie den Schulbus noch erreichen wollte, ist sie bei einer roten Ampel über die Straße gelaufen. Es kam zum Unfall mit einem Transporter, bei dem das Mädchen schwer verletzt wurde. – Länge 20 sec.

Und am Transporter entstand Totalschaden. Das Mädchen, das sich später nur noch ungenau erinnerte, erklärte, es sei noch bei Grün auf die Fahrbahn gelaufen. Und: Der Fahrer des Transporters sie sehen müssen.

O-Ton: SFX

Zu dem Unfall sei es gekommen, weil der Transporter zu schnell und außerdem noch bei „rot“ gefahren sei. Aufgrund der schweren Verletzungen habe sie lange Zeit im Krankenhaus bleiben müssen und die Versetzung in die nächst höhere Klasse nicht geschafft. Sie verklagte den Fahrer auf Schmerzensgeld. Sie bekam es auch, allerdings: Das Mädchen war mitschuldig, entschieden die Richter – und müsse 70 Prozent allein tragen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das wurde damit begründet, dass eindeutig aufgrund der Zeugenaussagen festgestellt werden konnte, dass sie bei „Rot“ die Ampel überquert hat, dass der LKW alle erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet hat. D.h. er ist nicht bei „Rot“ gefahren, er ist auch nicht zu schnell gefahren. Und deswegen muss das Mädchen 70 Prozent der Schäden tragen. – Länge 22 sec.

Das Urteil ist auch deshalb bemerkenswert, weil die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs – die Grundlage bei der Schadensbemessung – ja höher ist. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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11Mai/10

O-Ton + Magazin: Schlechter Service an Service-Tankstelle

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Klägerin fordert selbstverständlich Schadenersatz und das wurde ihr auch zugesprochen vom Landgericht München I. Bei einer Service-Tankstelle kann man davon ausgehen, dass etwas mehr Service und mehr Dienste angeboten werden, zu denen dann auch gehört, dass ihr Auto in die Waschstraße hinein gefahren wird. Besonders auch deswegen, weil ja der Tankwart den Schlüssel angenommen hat. Hätte er es nicht getan, dann wäre die Sache anders gewesen. Aber er hat den Schlüssel angenommen und damit den Service auch zugesagt. – Länge 20 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Beistand nach einem Unfall – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Schlechter Service an Service-Tankstelle

Zur Leistung einer Service-Tankstelle nebst Selbstbedienungswaschanlage gehört, dass die Mitarbeiter der Tankstelle das Auto auch in die Waschanlage fahren. Wird das Fahrzeug bei der Fahrt dorthin beschädigt, muss der Tankstellenbetreiber für den Schaden aufkommen. So hat das Landgericht München entschieden.

Beitrag:

Endlich war der Winter vorbei, Zeit fürs Cabrio. Allerdings: Auch solche schnittigen Flitzer brauchen ein bisschen Pflege:

O-Ton: SFX

Dafür fuhr unsere spätere Klägerin nur kurz um die Ecke – zur Tankstelle, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eine Frau fährt mit ihrem Cabrio zur Tankstelle, lässt es betanken und möchte dann, dass es auch noch gewaschen wird in der Waschstraße. Zu dem Zweck übergibt sie ihren Autoschlüssel an den Tankwart. Der hat aber keinen Führerschein und in der Tankstelle gibt es dann nur noch die Kassiererin, die über wenig Fahrpraxis verfügt. – Länge 18 sec.

Damit begann eine ganz besondere Version der „Drei von der Tankstelle“. Der Rest hört sich dann auch wie ein Drehbuch an:

O-Ton: Dennoch, nach einiger Diskussion, übernimmt der Tankwart den Schlüssel. Und ihm gelingt es auch, die Kassiererin zu überreden, das Auto in die Waschstraße zu fahren. Und es kommt, wie es kommen musste, die Kassiererin verwechselt Gas- und Bremspedal und fährt mit dem Wagen gegen eine Wand, wobei die Vorderfront beschädigt wird. – Länge 21 sec.

O-Ton: SFX

Für die Cabriobesitzerin waren die nächsten Wege damit vorprogrammiert: Werkstatt, Anwalt und Gericht, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Klägerin fordert selbstverständlich Schadenersatz und das wurde ihr auch zugesprochen vom Landgericht München I. Bei einer Service-Tankstelle kann man davon ausgehen, dass etwas mehr Service und mehr Dienste angeboten werden, zu denen dann auch gehört, dass ihr Auto in die Waschstraße hinein gefahren wird. Besonders auch deswegen, weil ja der Tankwart den Schlüssel angenommen hat. Hätte er es nicht getan, dann wäre die Sache anders gewesen. Aber er hat den Schlüssel angenommen und damit den Service auch zugesagt. – Länge 20 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Beistand nach einem Unfall – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

 

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07Mai/10

O-Ton-Paket: Vor dem Deutschen Anwaltstag

Wir haben zum Auftakt des DAT den Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins, Prof. Wolfgang Ewer, befragt:

 

1. Motto des Kongresses
2. Verfahrensdauer
3. Berufungsverfahren
4. Polizei als Ermittler
5. Gebührenanpassung
6. Fachanwaltschaften
7. DAT: Schwerpunkte und Ziel

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06Mai/10

O-Ton+Magazin: Todesfälle durch Behandlungsfehler

Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz:

O-Ton:

Und das mit Erfolg, wie erste Ergebnisse in einem ähnlichen Projekt zeigen: Die Sterblichkeit bei Operationen geht um 47 Prozent zurück, die Komplikationsrate sinkt um 36 Prozent und auch die chirurgischen Infektionen nehmen um 45 Prozent ab.

Magazin: 17.000 Todesfälle durch Behandlungsfehler

Anmod: Jedes Jahr werden in Deutschland rund 40.000 Behandlungsfehler geltend gemacht – die Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher. Sogar rund 17.000 Todesfälle sind jährlich aufgrund einer falschen Behandlung im Krankenhaus zu verzeichnen – dreimal mehr als Verkehrstote. Darauf machte der 12. Berliner Dialog der KKH-Allianz unter dem Titel „Behandlungsfehler vermeiden: Für mehr Patientensicherheit in Deutschland!“ aufmerksam.

Text:

Wo passieren die meisten Fehler? Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz:

O-Ton: 26 sec.

Beispielsweise der Fall Alexandra Lang, die durch eine bakteriell verunreinigte Spritze zu Tode gekommen ist. Die Mutter der jungen Frau wollte Klarheit, auch heute – zehn Jahre nach dem Tod – ist der Fall juristisch noch nicht abgeschlossen. Inzwischen ist längst die Alexandra-Lang-Stiftung gegründet, die Opfern zur Seite steht. Klaus Kirschner von der Stiftung:

O-Ton: 29 sec

Die KKH-Allianz will nicht nur drüber sprechen, sondern auch handeln. Zusammen mit dem Medizinischen Dienst wurde ein Patientensicherheits-Projekt entwickelt – angelehnt an die Situation in einem Cockpit. Denn Luftfahrt und Medizin haben oft identische Fehlerquellen. Deshalb trainieren Piloten und Mediziner bei dem Projekt gemeinsam das OP-Personal:

O-Ton: 32 sec

Und das mit Erfolg, wie erste Ergebnisse in einem ähnlichen Projekt zeigen: Die Sterblichkeit bei Operationen geht um 47 Prozent zurück, die Komplikationsrate sinkt um 36 Prozent und auch die chirurgischen Infektionen nehmen um 45 Prozent ab.

 

 

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01Mai/10

O-Ton + Magazin: Grillen mit Spiritus kann teuer sein

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat gesagt: Mitgefangen, mitgehangen. Der Verletzte selbst hat natürlich auch ein Mitverschulden, der war ja einer derjenigen, die da beteiligt waren. Er muss die Hälfte der Behandlungskosten zahlen. Die andere Hälfte der Behandlungskosten muss durch die übrigen vier Jungen untereinander aufgeteilt werden, also 1/8. – Länge 16 sec.

Das Urteil kann man noch einmal genau unter anwaltauskuft.de nachlesen

Magazin: Grillen mit Spiritus kann teuer sein

Wer gemeinsam mit seinen Freunden grillt und Spiritus in ein offenes Feuer gießt, haftet gemeinsam. So entschied das Oberlandesgerichts Hamm. Dabei hatte einer der Grillfreunde zu viel Spiritus in das Feuer kippt, ein anderer wurde dabei verletzt.

Beitrag:

Es passte alles: Das Wetter war wunderbar, die Stimmung auch. Das Bier war kühl und die Steaks warteten auf ihre „Beförderung zum Grill-Fleisch“.

O-Ton: SFX

Die Jungs hatten sich hinter einem Bahndamm getroffen, lediglich das Grillfeuer kam nicht richtig in Schwung. Also kam eine große Flasche mit Spiritus ins Spiel, schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft den Fall:

O-Ton: Als die Stichflamme hochging, war er erschrocken. Er ließ die Flasche fallen, die Flasche spritzte hoch und Spiritus landete auf der Kleidung eines Freundes und der stand in Flammen. Und jetzt ging es darum, was ist jetzt eigentlich mit den Kosten für die Behandlung der Verbrennung etc – wie die aufzuteilen sind. – Länge 16 sec

Zwar hatte einer der Jungs noch gesagt: „Das reicht jetzt aber“, mehr aber nicht. Die Haftpflichtversicherung desjenigen, der den Spiritus in das Feuer gegossen hat, wollte einen Teil der Behandlungskosten erstattet bekommen. Zu Recht, so das Gericht:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat gesagt: Mitgefangen, mitgehangen. Es reicht nicht aus, dass man nur sagt: „Schütte nicht noch mehr Spiritus in das Feuer.“ Sondern man hätte notfalls dem anderen die Flasche wegnehmen oder wegstellen müssen. – Länge 13 sec.

Und so wurden die Behandlungskosten schließlich genau aufgeteilt:

O-Ton: SFX

Swen Walentowski zum Urteil:

O-Ton: Der Verletzte selbst hat natürlich auch ein Mitverschulden, der war ja einer derjenigen, die da beteiligt waren. Er muss die Hälfte der Behandlungskosten zahlen. Die andere Hälfte der Behandlungskosten muss durch die übrigen vier Jungen untereinander aufgeteilt werden, also 1/8. – Länge 10 sec.

Das Urteil kann man noch einmal genau unter anwaltauskuft.de nachlesen – jetzt, zum Start der Grillsaison vielleicht ganz interessant!

Absage.

 

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