JobCenter muss Heizkostenschock abfedern

Die Kosten für Energie und Heizung sind immens gestiegen. Dabei stellt sich die Frage, ob die JobCenter auch die gestiegenen Energiekosten im Rahmen der Grundsicherung übernehmen müssen. Ja, entschied das Sozialgericht Hannover.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Heizkostenspiegel, der soll eine Deckelung vornehmen, damit man nicht überbordend heizt. Also nicht unangemessene Heizgewohnheiten fördert. Aber hier, das hat das Gericht ganz klar erkannt, wurde nicht mehr verbraucht als andere Leute auch. Sondern die Heizölpreise sind so stark gestiegen, das wissen wir alle. Und deshalb gilt diese Deckelung des Heizkostenspiegels hier nicht. – Länge 20 sec.

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