Wenn Fluggäste nach der Ladung am Zielort umsonst am Gepäckband stehen, sollten sie sofort handeln. Um Koffer oder Rucksack – oder auch den Gegenwert – zurück zu erhalten, muss unbedingt die Formalitäten einhalten.
Bei der Lost & Found-Stelle beziehungsweise am Gepäckermittlungsschalter am Flughafen muss man den Verlust melden – und ein entsprechendes Schadensformular ausfüllen.
Reisende müssten dann ihr Gepäck beschreiben und gegebenenfalls Angaben zum Inhalt machen. Das müsse schriftlich erfolgen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Er antwortet auf folgende Fragen:
1. Was tun, wenn man umsonst am Gepäckband steht?
2. Was bekomme ich erstattet, wenn ich meine persönlichen Artikel nicht dabei habe?
3. Gibt es dafür Obergrenzen?
Mehr dazu – und wenn der Koffer nie wieder auftaucht – unter anwaltauskunft.de.
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