Wird die Fahrerlaubnis wegen Alkohols am Steuer entzogen und besteht der Verdacht auf Alkoholmissbrauch, kommt der Betroffene um ein medizinisch-psychologisches Gutachten nicht herum. Sonst erhält er den Führerschein auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht zurück, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Falle eines Mannes, der den sogenannten „Idiotentest“ nicht absolvieren wollte.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die hat er nicht beigebracht, weil er meinte, es liege kein Alkoholmissbrauch vor. Er habe nur einmal über den Durst getrunken. Diese Argumentation ist aber wissenschaftlich nicht haltbar, bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille handelt es sich um einen gewohnheitsmäßigen Trinker. – Länge 16 sec.
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