Wird ein Patient vor einer Operation nicht ordnungsgemäß über das Risiko einer Lähmung aufgeklärt und leidet nach der OP unter Beschwerden, so hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. So entschied das Oberlandesgericht Köln. In dem Fall hatte ein Mann nach einer Wirbelsäulenoperation mit massiven Beeinträchtigungen zu kämpfen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Der Klinik konnte nachgewiesen werden, dass der Mann nicht ausreichend über das Risiko dieser Laserbehandlung am Rücken aufgeklärt worden war. Ihm wurde neben dem Schadensersatz auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro zugesprochen. Das klingt niedrig, ist in Deutschland aber viel. – Länge 19 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.
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