Wenn ein Seitensprung die Ehe scheitern lässt, dann riskiert der untreue Partner unter Umständen keinen Trennungsunterhalt. In dem Fall war es die Gattin, die ihren Anspruch aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens verlor. Vor dem Amtsgerichts Oranienburg wollte sie ihren Unterhalt einklagen – und verlor.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten zu diesem Fall:
O-Ton: Der Mann weigerte sich und sagte: Seit Oktober 2010 hatte sie schon ein außereheliches Verhältnis mit diesem Freund. Er hat selber im November 2010 davon erfahren. Das hat ihn vollkommen unvorbereitet getroffen und schockiert, da er immer von einer intakten Ehe ausgegangen ist. Das war für das Gericht Grund genug zu sagen: Außereheliches und heimliches Verhältnis – Du bekommst hier keinen Unterhalt. – Länge 22 sec.
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