Der Streit um das Umgangsrecht kann unter Umständen das Kindeswohl so beeinträchtigen, dass ein zeitlich befristeter Umgangsausschluss gerechtfertigt ist. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. In dem Fall lebte die Zehnjährige bei der Mutter. Die Eltern stritten um das Umgangsrecht des Vaters – lautstark. Schließlich lehnte das Mädchen den Umgang mit dem Vater ab.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Das Kind wollte ja nicht mehr und hat sich wirklich geweigert zum Vater zu gehen. Da hat das Gericht festgestellt, das sind keine bloßen Widerstände des Kindes oder eine Lustlosigkeit. Sie haben festgestellt, das Kind hat eine so starke Abwehrhaltung dem Vater gegenüber, dass es dem Kindeswohl widersprechen würden, wenn sie weiter Umgang mit dem Vater haben müsste. Deshalb haben sie gesagt: Machen wir mal zwei Jahre Pause. – Länge 22 sec.
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