Ein Vermieter muss während der Heizperiode eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius sicherstellen – zumindest von 6 Uhr morgens bis 24 Uhr. Aber: Auch wenn die Heizperiode in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April läuft, ist sie gesetzlich nicht festgeschrieben.
Es handelt sich lediglich um eine allgemeine Empfehlung, die nicht nur regional abweichen kann. Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Wichtig ist natürlich auch: Es gibt auf der anderen für die Mieter keine Heizpflicht. Also, er ist nicht verpflichtet, diese 20 bis 22 Grad zwischen 6 und 24 Uhr tatsächlich abzurufen. Er kann auch sagen: Ich heize nicht oder ich heize weniger, weil ich möchte sparen. – Länge 15 sec
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