O-Ton: Frau muss ehemalige gemeinsame Ehewohnung räumen

Nach einer Trennung kann einer der Ex-Partner unter Umständen weiter in der ehemaligen Ehewohnung wohnen – auch wenn sie dem anderen Partner gehört. Aber: Wenn der Eigentümer die Immobilie verkauft, gilt das nicht mehr. Sonderregeln zur Benutzung gelten nur zwischen Ehepartnern. Daher musste die Ex-Frau ausziehen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Anspruch auf Überlassung der ehemaligen Ehewohnung, der kann eigentlich nur gegen den Ex geltend gemacht werden. Nicht gegen dessen Mutter, wenn die Wohnung mittlerweile ihr gehört. Es gab keinen Mietvertrag, weder mit dem Ex-Mann vorher noch mit der Schwiegermutter. Also hatte die Frau kein Recht, in der ehemaligen gemeinsamen Ehe-Wohnung zu leben. – Länge 18 sec.

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