O-Ton: Geschenkt ist geschenkt – auch nach dem Tod

Stirbt ein Partner einer nichtehelichen Beziehung durch einen Unfall, kann der andere von den Erben nicht ohne weiteres frühere Zuwendungen an den Verstorbenen zurückverlangen. Er kann nicht damit argumentieren, er habe auf den Bestand der Beziehung auf Dauer vertraut und deshalb dem Partner Geld gegeben, so das Oberlandesgericht in Dresden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ich kann also nicht zu dessen Sohn oder Erben gehen und sagen: Ich habe dem etwas geschenkt, ich möchte das jetzt zurück haben. Die betroffene Person ist ja nicht verlassen worden, sondern es geschah ein Unglück beispielsweise ein Unfalltod oder ähnliches. Das ist zwar eine große Enttäuschung. Aber nicht die Enttäuschung, die wir im Schenkungsrecht haben, die meint, weil ich jemanden verlassen habe. — Länge 23 sec.

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