O-Ton: Handyfotos taugen als Beweismittel

Handyfotos können als Beweis dienen. Auch dann, wenn es nicht nur um die Abbildung, sondern den Zeitpunkt der Aufnahme geht. In dem Fall ging es Versäumnisse bei der Behandlung – und den Zeitpunkt der Reaktion der Mediziner.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft_

O-Ton: Es ging genau um die Frage: Wann sind diese Fotos aufgenommen worden, wann hätte also jemand behandelt werden müssen, weil Flecken aufgetaucht sind. Die Behandlung hat aber erst später stattgefunden, die Ärzte haben das erst später festgestellt, obwohl das Krankenhaus es feststellen konnte. Deshalb Schadensersatz und Schmerzensgeld. Deshalb im Zweifel lieber das Foto machen als es nicht machen. – Länge 25 sec.

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